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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Wer führt das Boot Frage 2

SBF See und Binnen · Basisfragen · Frage 2

In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?

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    In welchen Fällen darf weder ein Sportboot geführt noch dessen Kurs oder Geschwindigkeit selbstständig bestimmt werden?

    Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.

    Zwei Gründe stehen nebeneinander, und jeder genügt für sich allein. Der erste ist die tatsächliche Beeinträchtigung: körperliche oder geistige Mängel, Alkohol, andere berauschende Mittel — wer so nicht sicher führen kann, darf es nicht, ganz gleich was ein Messgerät sagt. Der zweite ist eine feste Grenze, ab der niemanden mehr interessiert, wie sicher sich jemand fühlt: null Komma fünf Promille im Blut.

    MerksatzNull Komma fünf an Bord — dieselbe Grenze wie am Steuer

    Typischer FehlerDie null Komma acht sind der häufigste Griff daneben; sie waren einmal die Grenze im Straßenverkehr und sind es seit Langem nicht mehr. Die anderen beiden Werte für die Blutalkoholkonzentration liegen ebenfalls daneben, einer darüber, einer darunter.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
    • Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.
    • Wenn man infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung behindert ist oder wenn eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 ‰ oder mehr im Körper vorhanden ist.

Diese Frage steht wörtlich gleich in beiden amtlichen Katalogen — sie gilt für den Sportbootführerschein See und für Binnen. Sie steht im Abschnitt Wer führt das Boot — Verantwortung, Fahrtauglichkeit, Promillegrenze und die Grundbegriffe, die im ganzen Katalog wiederkehren.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

Die übrigen Fragen aus Wer führt das Boot