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Bootsschein-Trainer

Quellen und Rechte

Diese Seite lebt von fremden Texten. Deshalb steht hier vollständig, woher jede Frage stammt und unter welchen Bedingungen sie hier stehen darf.

Sportbootführerschein See und Binnen

Beide Kataloge werden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes über www.elwis.de veröffentlicht. Die dortigen Nutzungsbedingungen erlauben ausdrücklich, die Inhalte zu übernehmen und auch kommerziell nachzunutzen, solange der Inhalt unverändert bleibt und die Quelle genannt wird.

Beides wird hier eingehalten: Frage- und Antworttexte sind Wort für Wort übernommen, nichts ist umformuliert oder gekürzt. Verändert ist allein die Reihenfolge der Antworten — im amtlichen Katalog steht die richtige Antwort immer an erster Stelle, was zum Auswendiglernen der Position statt der Sache verleitet.

Die Abbildungen — Tafelzeichen, Lichterführung, Schallsignale — stammen aus den Anlagen zur See- und zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und werden ebenfalls über ELWIS veröffentlicht.

Ein Eingriff, der genannt gehört

Bei Bildfragen steht im amtlichen Katalog als Bildbeschreibung die Lösung („Verbotszeichen A.2 — Überholverbot“). Wer die Seite mit einem Screenreader benutzt, bekäme die Antwort mitgeliefert. Vor dem Antworten steht hier deshalb eine neutrale Beschreibung; die amtliche erscheint unverändert in der Auflösung.

Was hier nicht amtlich ist

Unter jeder aufgelösten Frage steht ein eigener Block: warum die richtige Antwort richtig ist, ein Merksatz und der typische Fehler. Diese Texte stammen nicht von ELWIS und stehen in keinem amtlichen Katalog — sie sind für diese Seite geschrieben. Deshalb tragen sie auf jeder Frage einen Hinweis darauf, und deshalb liegen sie in eigenen Dateien neben dem Katalog statt in ihm: Der soll Wort für Wort das bleiben, was veröffentlicht wurde.

Sie nennen bewusst keine Paragrafen und keine Regelnummern, sondern die Regel dem Inhalt nach. Eine Fundstelle, die niemand nachschlagen kann, wäre schlimmer als keine — und verbindlich ist ohnehin allein der amtliche Text über dem Block.

Funkzeugnisse: SRC, UBI und LRC

Hier stehen zwei amtliche Angaben nebeneinander, die sich widersprechen.

Auf den Internetseiten von ELWIS und ABVT steht neben jedem dieser Kataloge derselbe Satz:

Dies ist eine Leseversion und stellt einen redaktionellen Service des ABVT dar. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte.

Das Verkehrsblatt ist das Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums. Die Kataloge sind dort bekanntgegeben worden — die Änderungen von 2018 etwa im Verkehrsblatt 11-2018 vom 15. Juni 2018. Auch die Durchführungsrichtlinien für die Funkprüfungen stehen im Verkehrsblatt (Heft 15/2011, Nr. 159); die Zusammenstellung, welche Frage in welchen Prüfungsbogen kommt, ist dort Anlage 2a beziehungsweise 5a.

Im PDF selbst steht dagegen: „Alle Rechte vorbehalten. Abdruck, Vervielfältigung und Veröffentlichung — auch auszugsweise — nur mit ausdrücklicher Genehmigung.“

Wäre der im Verkehrsblatt veröffentlichte Katalog ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes, wäre er urheberrechtsfrei — zu nutzen unverändert und mit Quellenangabe, so wie es hier ohnehin geschieht. Ein Vermerk auf einem Dokument schafft für sich genommen kein Urheberrecht.

Warum trotzdem nichts davon hier steht

Weil das eine Rechtsfrage ist und keine technische. Die Antwort darauf gehört einem Anwalt, nicht einer Website. Beim ABVT liegt deshalb eine Anfrage, die genau das klären soll: Handelt es sich um ein amtliches Werk — und falls nicht, wird die Nutzung genehmigt? Bis eine Antwort da ist, steht hier keine einzige dieser Fragen. Auch keine umformulierte: Eine Umformulierung wäre eine Bearbeitung und bräuchte dieselbe Erlaubnis.

Pyroschein

Anders gelagert: Den Fragen- und Antwortenkatalog zum Fachkundenachweis Seenotsignalmittel gibt der Deutsche Motoryachtverband heraus — ein privater Verband. Ein amtliches Werk liegt hier von vornherein nicht vor, es braucht also in jedem Fall eine Genehmigung.

Übersicht

ScheinRechtslageStand
SBF See
ELWIS — Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Übernahme und kommerzielle Nachnutzung nach den ELWIS-Nutzungsbedingungen gestattet, Quelle genannt.einsatzbereit
SBF Binnen
ELWIS — Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Übernahme und kommerzielle Nachnutzung nach den ELWIS-Nutzungsbedingungen gestattet, Quelle genannt.einsatzbereit
SRC
Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) Koblenz
Zwei Angaben, die sich widersprechen: Auf der ELWIS-Seite steht neben dem Katalog „Dies ist eine Leseversion … Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte“ — im PDF selbst steht „Alle Rechte vorbehalten“. Ob der im Verkehrsblatt veröffentlichte Katalog ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 2 UrhG ist, ist damit offen. Bis das geklärt ist, steht hier keine Frage.Genehmigung ausstehend
UBI
Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) Koblenz
Beim Katalog steht „Dies ist eine Leseversion … Rechtsverbindlich sind ausschließlich die im Verkehrsblatt veröffentlichten Texte“; die Änderungen von 2018 wurden im Verkehrsblatt 11-2018 bekanntgegeben. Im PDF selbst steht dagegen „Alle Rechte vorbehalten“. Ob ein amtliches Werk nach § 5 Abs. 2 UrhG vorliegt, ist offen.Genehmigung ausstehend
LRC
Amt für Binnen-Verkehrstechnik (ABVT) Koblenz
Wie beim SRC: laut ELWIS eine Leseversion, rechtsverbindlich ist die Fassung im Verkehrsblatt — im PDF steht zugleich „Alle Rechte vorbehalten“. Die Frage nach § 5 Abs. 2 UrhG ist offen.Genehmigung ausstehend
Pyroschein
Deutscher Motoryachtverband (DMYV)
Der Katalog wird von einem privaten Verband herausgegeben und ist kein amtliches Werk. Nutzung nur mit Genehmigung.Genehmigung ausstehend
SKS
Deutscher Segler-Verband / Deutscher Motoryachtverband
Herkunft und Nutzungsrechte werden noch geprüft.in Vorbereitung
SSS
Deutscher Segler-Verband / Deutscher Motoryachtverband
Herkunft und Nutzungsrechte werden noch geprüft.in Vorbereitung
SHS
Deutscher Segler-Verband / Deutscher Motoryachtverband
Herkunft und Nutzungsrechte werden noch geprüft.in Vorbereitung
Bodensee
Landratsämter am Bodensee / Regierungspräsidium Tübingen
Herkunft und Nutzungsrechte werden noch geprüft.in Vorbereitung
Charterschein
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Es gibt keinen amtlichen Fragenkatalog; die Einweisung erfolgt durch den Vercharterer.in Vorbereitung

Was diese Seite nicht ist

Kein amtliches Angebot und keine Fahrschule. Verbindlich ist allein der jeweilige Katalog beim Herausgeber; wer eine Prüfung ablegt, sollte den Stand dort prüfen. Die praktische Prüfung lässt sich hier nicht üben.

Die Seekarte zur Navigationsaufgabe

Alle fünfzehn amtlichen Navigationsaufgaben stehen hier mitsamt Musterlösung — Aufgabentexte und Ergebnisse stammen von ELWIS und dürfen übernommen werden. Die zugehörige Übungskarte D49 (Mündungen der Jade, Weser und Elbe) jedoch nicht: Die Rechte daran liegen beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie. Sie ist im Handel zu beziehen und für das Rechnen der Aufgaben unentbehrlich.