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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Umwelt und Rücksicht Frage 37

SBF See und Binnen · Basisfragen · Frage 37

Welche Gefahren können entstehen, wenn ein kleines von einem größeren Fahrzeug überholt wird?

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    Welche Gefahren können entstehen, wenn ein kleines von einem größeren Fahrzeug überholt wird?

    Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.

    Beim Überholen laufen beide Fahrzeuge lange nebeneinander her, und dabei wirkt das Druck- und Sogfeld des größeren dauerhaft auf das kleinere. Es wird zuerst weggedrückt, dann angesaugt, läuft aus dem Kurs, kann querschlagen oder mit dem anderen kollidieren — und in flachem Wasser bricht der Wasserstand unter ihm zusätzlich ein, sodass es auf Grund läuft.

    MerksatzBeim Überholtwerden trifft es immer den Kleineren

    Typischer FehlerDie Rollen zu vertauschen und das größere Fahrzeug für gefährdet zu halten. Und eine Fassung nennt zwar kentern und extremes Versetzen, lässt aber das Auflaufen in flachen Gewässern weg — genau darauf kommt es hier an.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Das größere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.
    • Das kleinere Fahrzeug kann durch Stau, Sog oder Schwell aus dem Kurs laufen und kollidieren oder kentern, in flachen Gewässern extrem versetzt werden.
    • Das größere Fahrzeug kann durch Wellenbildung aus dem Kurs laufen und kollidieren oder querschlagen, in flachen Gewässern auf Grund laufen.

Diese Frage steht wörtlich gleich in beiden amtlichen Katalogen — sie gilt für den Sportbootführerschein See und für Binnen. Sie steht im Abschnitt Umwelt und Rücksicht — Schilfzonen, Sog und Wellenschlag, Antifouling — der Teil, den man aus Anstand ohnehin können sollte.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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