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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Begegnen, Überholen, Ausweichen Frage 190

SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 190

Was ist vorrangig zu beachten, wenn eine Jolle gekentert ist und sie nicht wieder aufgerichtet werden kann?

  1. 190

    Was ist vorrangig zu beachten, wenn eine Jolle gekentert ist und sie nicht wieder aufgerichtet werden kann?

    Vollständigkeit der Crew überprüfen, gegebenenfalls Hilfe leisten. Am Boot festhalten oder gegebenenfalls aufs Boot legen, Hilfe abwarten.

    Zwei Dinge zuerst, und beide betreffen Menschen: Ist die Crew vollständig, und braucht jemand Hilfe? Danach wird gesucht, bevor irgendetwas anderes geschieht. Dann am Boot festhalten oder sich darauf legen — es schwimmt, es ist von weitem sichtbar, und es hält wärmer als das Wasser. Und dann Hilfe abwarten, statt Kräfte zu verbrauchen.

    MerksatzErst zählen, dann festhalten, dann warten

    Typischer FehlerAns Ufer schwimmen zu wollen — die Entfernung wird über Wasser regelmäßig unterschätzt, und die Kälte kommt schneller als der Erschöpfungspunkt. Das Boot aus dem Fahrwasser bringen zu wollen ist ebenfalls falsch: Menschen gehen vor Material.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Sofort vorgeschriebene Notsignale geben, mit allen Mitteln versuchen, das Fahrzeug aus dem Fahrwasser zu bringen.
    • Auf das gekenterte Boot steigen und sich ruhig verhalten, um Wärmeverlust zu minimieren. Sollte das nicht möglich sein, ans benachbarte Ufer schwimmen und Hilfe holen.
    • Rettungswesten anlegen und mit geeigneten Mitteln Hilfe herbeiholen. Gegebenenfalls Segel bergen.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Begegnen, Überholen, Ausweichen — Der größte Abschnitt: siebenundzwanzig Fragen zu Vorfahrt und Kollisionskurs, viele davon mit Skizze.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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