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Start Fragenkatalog Leuchtfeuer und Kennungen Frage 208

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 208

Was kennzeichnet eines der folgenden Schifffahrtszeichen und welches Verhalten wird gefordert?

  1. 208

    Was kennzeichnet eines der folgenden Schifffahrtszeichen und welches Verhalten wird gefordert?

    Eine Einzelgefahrenstelle, die an allen Seiten passiert werden kann — Vier Tonnenformen nebeneinander — ein Gittermast, eine spitz zulaufende Bake, eine kurze Stumpftonne und eine schlanke Spierentonne —, alle mit demselben Aufsatz und derselben Farbfolge. Der Aufsatz besteht aus zwei schwarzen Bällen übereinander. Der Körper ist schwarz mit einem breiten roten Band in der Mitte.

    Eine Einzelgefahrenstelle, die an allen Seiten passiert werden kann.

    Eine Einzelgefahrenstelle ist ein einzelnes Hindernis — ein Felsen, ein Wrack —, um das herum überall sicheres Wasser liegt. Genau deshalb gibt es keine vorgeschriebene Seite: Man darf an allen Seiten vorbei, nur eben mit Abstand. Das Zeichen steht direkt über der Gefahr und nicht daneben, anders als die Kardinalzeichen.

    MerksatzEs steht auf der Gefahr, nicht daneben — deshalb rundum frei

    Typischer FehlerEs für ein Kardinalzeichen zu halten und eine Seite zu suchen, auf der man passieren muss. Die Kardinalzeichen tragen Kegel als Toppzeichen, dieses zwei Bälle — daran sind sie zu trennen.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Den nördlichen Quadranten einer allgemeinen Gefahrenstelle, die nördlich passiert werden muss.
    • Den südlichen Quadranten einer allgemeinen Gefahrenstelle, die südlich passiert werden muss.
    • Den westlichen Quadranten einer allgemeinen Gefahrenstelle, die westlich passiert werden muss.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Leuchtfeuer und Kennungen — Oc, Fl, Q, Iso — Feuerarten lesen und aus der Kennung auf das Zeichen schließen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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