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Bootsschein-Trainer

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SBF See und Binnen · Basisfragen · Frage 70

Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten?

  1. 70

    Wie hat man sich nach einem Zusammenstoß zu verhalten?

    Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; alle erforderlichen Daten austauschen.

    Nach einem Zusammenstoß kommen zwei Pflichten zusammen. Zuerst die Hilfe: an Ort und Stelle bleiben und beistehen, solange Beistand gebraucht wird — Menschen gehen vor Schaden. Und dann die Abwicklung: Alle Daten austauschen, die der andere braucht, um seinen Schaden geltend zu machen. Wer ohne das wegfährt, macht aus einem Unfall etwas anderes.

    MerksatzErst beistehen, dann Daten tauschen — und nicht vorher weg

    Typischer FehlerEin Notsignal zu geben, obwohl niemand in Lebensgefahr ist. Die Wasserschutzpolizei zu benachrichtigen und den Verschlusszustand herzustellen kann sinnvoll sein, ist aber nicht das, was den Austausch der Daten ersetzt.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; die Wasserschutzpolizei benachrichtigen.
    • Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; Notsignal geben.
    • Hilfe leisten und so lange am Unfallort bleiben, bis ein weiterer Beistand nicht mehr erforderlich ist; Verschlusszustand herstellen.

Diese Frage steht wörtlich gleich in beiden amtlichen Katalogen — sie gilt für den Sportbootführerschein See und für Binnen. Sie steht im Abschnitt Feuer, Notfall, Wetter — Rettungsmittel, Feuerlöscher, Verhalten nach einem Zusammenstoß, Notsignale.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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