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Bootsschein-Trainer

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SBF See und Binnen · Basisfragen · Frage 72

In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?

  1. 72

    In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?

    Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird.

    Ein Notsignal ruft Menschen, die dafür selbst hinausfahren und sich in Gefahr begeben. Es ist deshalb an eine einzige Voraussetzung geknüpft: Gefahr für Leib oder Leben, und daraus folgend der Bedarf an Hilfe. Ein havariertes Boot ohne Personengefahr ist ein Fall für Schlepphilfe, nicht für einen Notruf.

    MerksatzNotsignal gilt Menschen, nicht Material

    Typischer FehlerErhebliche Sachwerte oder die maritime Umwelt mit aufzunehmen — beide sind schützenswert und rechtfertigen kein Notsignal. Und ein Fahrzeug, das nicht mehr sicher manövriert werden kann, ist erst dann ein Notfall, wenn dadurch Personen in Gefahr geraten.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht oder das Schiff nicht mehr sicher manövriert werden kann.
    • Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen oder erhebliche Sachwerte besteht und daher Hilfe benötigt wird.
    • Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen, erhebliche Sachwerte oder die maritime Umwelt besteht.

Diese Frage steht wörtlich gleich in beiden amtlichen Katalogen — sie gilt für den Sportbootführerschein See und für Binnen. Sie steht im Abschnitt Feuer, Notfall, Wetter — Rettungsmittel, Feuerlöscher, Verhalten nach einem Zusammenstoß, Notsignale.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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