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SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 109

Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?

  1. 109

    Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?

    Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.

    Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen gilt das Liegeverbot allgemein, ohne dass es irgendwo angeschrieben wäre. Der Grund ist die Breite: Ein Kanal hat kein Gewässer neben dem Fahrweg, jedes liegende Fahrzeug steht also im Weg. Wer dort liegen will, braucht eine ausgewiesene Liegestelle.

    MerksatzIm Kanal ist überall Fahrweg, also nirgends Liegeplatz

    Typischer FehlerEs auf Brücken und Hochspannungsleitungen zu beziehen — dort gibt es Beschränkungen, aber nicht dieses allgemeine Verbot. Und vor einem Schleusenkanal zu liegen ist etwas anderes als in ihm.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.
    • Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.
    • Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Brücken, Schleusen, Stillliegen — Tafelzeichen an Brücken und Wehren, Schleusensignale, Reihenfolge beim Schleusen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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