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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Tag- und Nachtbezeichnung Frage 147

SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 147

Was bedeuten diese Lichter?

  1. 147

    Was bedeuten diese Lichter?

    Anlage 3 Nachtbezeichnung Bild 52 — Eine Nachtansicht auf schwarzem Grund: ein Fahrzeug von vorn über dem Wasser. Das Fahrzeug liegt schräg. Über ihm zwei rote Lichter nebeneinander, das rechte etwas tiefer, und unter dem rechten roten ein weißes.

    Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der rot-weißen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden.

    Hier liegt kein Arbeitsgerät, sondern ein Unglück: ein festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Eine Seite ist gesperrt — dort liegt der Rumpf oder das, was von ihm absteht —, an der anderen darf man vorbei. Und weil ein gesunkenes Fahrzeug oft nur noch lose auf Grund liegt, sind zusätzlich Sog und Wellenschlag zu vermeiden.

    MerksatzEine Seite ist offen, die andere ist der Havarist

    Typischer FehlerDie beiden Seiten zu vertauschen und an der gesperrten vorbeizufahren. Und die Fassungen, die eine unverminderte Geschwindigkeit erlauben, lassen gerade die Vorsicht weg, um die es hier geht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der rot-weißen Seite gestattet; rote Seite gesperrt. Vorbeifahrt mit unverminderter Geschwindigkeit möglich.
    • Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der roten Seite gestattet; rot-weiße Seite gesperrt. Vorbeifahrt mit unverminderter Geschwindigkeit möglich.
    • Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der roten Seite gestattet; rot-weiße Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Tag- und Nachtbezeichnung — Vierzehn Bildfragen: dieselbe Lage einmal bei Tag, einmal bei Nacht.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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