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Bootsschein-Trainer

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SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 151

Was bedeuten im Fahrwasser nachstehende Zeichen?

  1. 151

    Was bedeuten im Fahrwasser nachstehende Zeichen?

    Anlage 3 Tagbezeichnung Bild 50a — Eine Strichzeichnung bei Tag: ein Fahrzeug von vorn auf dem Wasser. Links eine hochkant stehende Tafel mit drei waagerechten Streifen — rot, weiß, rot; rechts eine Tafel mit drei senkrechten Streifen — grün, weiß, grün. Die beiden Seiten tragen verschiedene Zeichen.

    Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an der Seite mit dem grün-weiß-grünen Tafelzeichen gestattet; rot-weiß-rote Seite gesperrt.

    Im Fahrwasser tragen die Tafeln eine dreiteilige Farbfolge, und die ist der eigentliche Inhalt: Grün-weiß-grün markiert die Seite, an der man vorbeidarf, rot-weiß-rot die gesperrte. Der Sachverhalt bleibt derselbe wie ohne Fahrwasser — ein schwimmendes Gerät bei der Arbeit.

    MerksatzGrün außen heißt frei, rot außen heißt gesperrt

    Typischer FehlerEs für ein festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug zu halten. Und die beiden Tafeln zu vertauschen; die rot-weiß-rote Seite ist gerade die, an der nichts geht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der Seite mit dem grün-weiß-grünen Tafelzeichen gestattet; rot-weiß-rote Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden.
    • Schwimmendes Gerät bei der Arbeit. Vorbeifahrt an der Seite mit dem grün-weiß-grünen Tafelzeichen gestattet; rot-weiß-rote Seite gesperrt. Sog und Wellenschlag vermeiden.
    • Festgefahrenes oder gesunkenes Fahrzeug. Vorbeifahrt an der Seite mit dem rot-weiß-roten Tafelzeichen gestattet; grün-weiß-grüne Seite gesperrt.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Tag- und Nachtbezeichnung — Vierzehn Bildfragen: dieselbe Lage einmal bei Tag, einmal bei Nacht.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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