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SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 228Welcher Befähigungsnachweis berechtigt zum Führen eines Sportbootes bis zu einer Länge von 25 m auf dem Rhein?
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Welcher Befähigungsnachweis berechtigt zum Führen eines Sportbootes bis zu einer Länge von 25 m auf dem Rhein?
Das Sportpatent.
Der Rhein hat eine eigene Ordnung und eigene Befähigungsnachweise. Für ein Sportboot bis zu einer Länge von fünfundzwanzig Metern ist dort das Sportpatent verlangt — nicht der Sportbootführerschein, der nur bis unter zwanzig Meter reicht. Zwischen zwanzig und fünfundzwanzig Metern klafft also eine Lücke, die auf dem Rhein das Patent schließt.
Merksatz
Auf dem Rhein heißt der Nachweis Patent
Typischer FehlerDen Sportbootführerschein zu nehmen — der endet bei zwanzig Metern. Und das Sportschifferzeugnis einzusetzen, das für die übrigen Binnenschifffahrtsstraßen gilt, aber nicht für den Rhein.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Das Sportschifferzeugnis.
- Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen.
- Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen.
Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Scheine und Kennzeichen — Welcher Nachweis wofür berechtigt, und wie Sportboote gekennzeichnet werden.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
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