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SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 231Was ist bei der Ausübung des Wassersports auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen (z. B. Landeswasserstraßen, kommunale und private Gewässer) zu beachten?
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Was ist bei der Ausübung des Wassersports auf Gewässern außerhalb der Bundeswasserstraßen (z. B. Landeswasserstraßen, kommunale und private Gewässer) zu beachten?
Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.
z. B. = zum Beispiel
Außerhalb der Bundeswasserstraßen gibt es keinen einheitlichen Rahmen. Es kann eine Befahrensordnung geben, und es kann ein Eigentümer da sein, dessen Genehmigung nötig ist — bei einem privaten See in aller Regel, bei einer Landeswasserstraße oft nicht. Deshalb gegebenenfalls: Man muss nachsehen, statt eine Regel anzunehmen.
Merksatz
Kein Bundesgewässer heißt: erst nachfragen, dann fahren
Typischer FehlerAus dem Gegebenenfalls ein Immer zu machen. Und die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung anzuwenden, die für diese Gewässer gerade nicht gilt — oder das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zu fragen, das dort nicht zuständig ist.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Es ist immer die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.
- Es ist immer die Genehmigung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes einzuholen sowie die jeweilige Befahrensordnung zu beachten.
- Es ist gegebenenfalls die Genehmigung des Eigentümers einzuholen sowie die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu beachten.
Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Scheine und Kennzeichen — Welcher Nachweis wofür berechtigt, und wie Sportboote gekennzeichnet werden.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
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