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SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 229Welcher Befähigungsnachweis berechtigt zum Führen eines Sportbootes mit einer Länge von 20 m bis 25 m auf den Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins?
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Welcher Befähigungsnachweis berechtigt zum Führen eines Sportbootes mit einer Länge von 20 m bis 25 m auf den Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins?
Das Sportschifferzeugnis oder das Sportpatent.
Außerhalb des Rheins schließen zwei Nachweise die Lücke zwischen zwanzig und fünfundzwanzig Metern: das Sportschifferzeugnis und das Sportpatent. Das Patent gilt also auch hier — wer es für den Rhein hat, braucht kein zweites Papier. Umgekehrt reicht das Sportschifferzeugnis auf dem Rhein nicht.
Merksatz
Das Patent gilt überall, das Zeugnis überall außer am Rhein
Typischer FehlerDen Sportbootführerschein anzunehmen, gleich welchen Geltungsbereichs — er endet bei zwanzig Metern. Und das Sportschifferzeugnis wegzulassen, das hier gerade ausreicht.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen.
- Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen.
- Der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine oder das Sportpatent.
Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Scheine und Kennzeichen — Welcher Nachweis wofür berechtigt, und wie Sportboote gekennzeichnet werden.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
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