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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Naturschutz und Umwelt Frage 230

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 230

Welche Verpflichtung hat man als Bootsführer, um einen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer zu leisten?

  1. 230

    Welche Verpflichtung hat man als Bootsführer, um einen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer zu leisten?

    Sämtliche Abfälle einschließlich Öle und Betriebsstoffe an Bord in geeigneten Behältern sammeln und an Land vorschriftsmäßig entsorgen.

    Der Grundsatz ist einfach und kennt keine Ausnahme für die offene See: Alles bleibt an Bord. Abfälle, Öle und Betriebsstoffe werden in geeigneten Behältern gesammelt und an Land vorschriftsmäßig entsorgt. Was über Bord geht, ist nicht weg — es ist nur woanders, und meistens dort, wo es niemand mehr einsammelt.

    MerksatzÜber Bord ist kein Entsorgungsweg

    Typischer FehlerZu glauben, auf offener See sei es erlaubt. Auch Bioabfälle und restentleerte Behälter gehören nicht ins Wasser, und Abwässer in Ufer- und Strandnähe oder in Häfen einzuleiten ist das Schlimmste von allem — dort verdünnt sich nichts.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Abfälle und Öle nur auf offener See entsorgen.
    • Nur Bioabfälle und restentleerte Behälter auf See entsorgen.
    • Abwässer in Ufer- und Strandnähe sowie in Häfen einleiten.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Naturschutz und Umwelt — Seehundbänke, Befahrensregelungen, die Zehn Goldenen Regeln.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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