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SBF See · Spezifische Fragen · Frage 228Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter Schnellfahrkorridore?
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Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter Schnellfahrkorridore?
Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.
NordSBefV = Nordsee-Befahrens-Verordnung
Schnellfahrkorridore sind ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr — für Fähren und Versorger, die Fahrpläne einhalten müssen und dafür schneller fahren dürfen, als es sonst zulässig wäre. Der Name täuscht: Er klingt nach einer Freigabe für alle Schnellen und ist eine Zuweisung an eine bestimmte Gruppe.
Merksatz
Der Korridor gehört dem Gewerbe, nicht dem Sport
Typischer FehlerIhn für eine Fläche für Sportbootverkehre zu halten — das wäre die Erlaubniszone. Mit dem Starten und Landen von Wasserflugzeugen oder mit einem Abstandsgebot für Taucher hat er nichts zu tun.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Ausgewiesene Wasserflächen für bestimmte Sportbootverkehre.
- Wasserflächen zum Starten und Landen von Wasserflugzeugen.
- Wasserflächen, von denen Taucher 500 m Abstand halten müssen.
Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Naturschutz und Umwelt — Seehundbänke, Befahrensregelungen, die Zehn Goldenen Regeln.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
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