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SBF See · Spezifische Fragen · Frage 274Welche Sicherheitsmaßnahmen sind an Bord aufgrund der seemännischen Sorgfaltspflicht neben den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Verhaltensmaßregeln bei verminderter Sicht zu treffen?
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Welche Sicherheitsmaßnahmen sind an Bord aufgrund der seemännischen Sorgfaltspflicht neben den in den Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Verhaltensmaßregeln bei verminderter Sicht zu treffen?
Insbesondere alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs erhöhen (z. B. Radarreflektor, AIS) und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk mithören.
Drei Maßnahmen, und die mittlere ist die, an die niemand denkt: sich selbst sichtbar machen. Ein kleines Sportboot ist auf dem Radar eines Frachters kaum zu sehen — ein Radarreflektor oder ein Sendegerät ändert das. Dazu kommt der sorgfältige Gebrauch aller vorhandenen Navigationsanlagen und, wo es eine Landradarberatung gibt, das Mithören auf Sprechfunk.
Merksatz
Selbst sehen ist die eine Hälfte, gesehen werden die andere
Typischer FehlerDie Radarberatung anzufordern statt sie mitzuhören — sie läuft ohnehin, und der Sprechfunk soll für den Berufsverkehr frei bleiben. Und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit zu informieren ist nicht verlangt und würde den Kanal zulegen.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Insbesondere alle technischen Anlagen, z. B. Radar, AIS, Echolot, Selbststeueranlage einschalten und in einem Revier mit Landradarberatung die Radarberatung über UKW-Sprechfunk anfordern.
- Insbesondere alle Navigationsanlagen sorgfältig gebrauchen, die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs erhöhen (z. B. Radarreflektor, AIS) und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit informieren.
- Insbesondere alle technischen Anlagen, z. B. Radar, Echolot, AIS, Selbststeueranlage, einschalten und die Verkehrszentrale ständig über Kurs und Geschwindigkeit informieren.
Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Schweres Wetter und Sicherheit — Schleppen, Seegang, AIS, Mann über Bord, Kentern.
Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte
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