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SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 63

Wann ist von einem Fahrzeug auf einer Seeschifffahrtsstraße das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben und wie lautet es?

  1. 63

    Wann ist von einem Fahrzeug auf einer Seeschifffahrtsstraße das "allgemeine Gefahr- und Warnsignal" zu geben und wie lautet es?

    Musterantwort

    Gefährdet ein Fahrzeug ein anderes Fahrzeug oder wird es durch dieses selbst gefährdet, hat es, soweit möglich, rechtzeitig das Schallsignal zu geben: ein langer Ton, vier kurze Töne; ein langer Ton, vier kurze Töne.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt SeeSchStrO: Geltung, Signale, NOK — Seeschifffahrtsstraßen und Fahrwasser, Verhältnis zu den KVR, Bleib-weg- und Gefahrsignal und die Regeln für Sportboote im Nord-Ostsee-Kanal.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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