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SKS · Seemannschaft I · Frage 138

Wann dürfen Notzeichen gegeben werden?

  1. 138

    Wann dürfen Notzeichen gegeben werden?

    Musterantwort

    Nach Feststellung des Notfalls auf Anordnung des Schiffsführers; bei unmittelbarer Gefahr für das Schiff oder die Besatzung, die ohne fremde Hilfe nicht überwunden werden kann.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Seemannschaft I“. Sie steht im Abschnitt Seetüchtigkeit und Notfälle — Seeklarmachen und Sicherheitseinweisung, Leck und Grundberührung, Seenot und Rettungsfloß, Hubschrauberschlinge, Notzeichen und Seekrankheit.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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