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SKS · Seemannschaft II · Frage 107

In welche technischen Einrichtungen/Ausrüstungen muss der Schiffsführer die Besatzung vor Reiseantritt unbedingt einweisen? Nennen Sie mindestens 6 Beispiele.

  1. 107

    In welche technischen Einrichtungen/Ausrüstungen muss der Schiffsführer die Besatzung vor Reiseantritt unbedingt einweisen?
    Nennen Sie mindestens 6 Beispiele.

    Musterantwort

    1. Ankergeschirr,
    2. Lenzeinrichtung,
    3. Feuerlöscheinrichtungen,
    4. Motoranlage,
    5. Seeventile,
    6. UKW-Seefunkanlage,
    7. MOB-Taste vom satellitengestützten Navigationsgerät (z. B. GPS),
    8. Seenotsignalmittel,
    9. Notrudereinrichtung.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Seemannschaft II“. Sie steht im Abschnitt Seetüchtigkeit und Notfälle — Seeklarmachen und Sicherheitseinweisung, Leck und Grundberührung, Seenot und Rettungsfloß, Hubschrauberschlinge, Notzeichen und Seekrankheit.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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