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SRC · UKW (VHF)–Sprechfunk · Frage 84

Ist das Senden auf UKW in ausländischen Häfen gestattet?

  1. 84

    Ist das Senden auf UKW in ausländischen Häfen gestattet?

    Abhängig von entsprechenden Vorschriften des Landes

    In fremden Hoheitsgewässern und Häfen gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes. Ob und auf welchen Kanälen dort auf UKW gesendet werden darf, regelt dieses Land selbst. Deshalb muss man sich vor dem Einlaufen über die örtlichen Bestimmungen informieren.

    MerksatzIm fremden Hafen gilt fremdes Funkrecht

    Typischer FehlerAnzunehmen, es sei immer gestattet, weil die eigene Zuteilung ja gilt. Sie gilt aber nicht über ausländisches Recht hinweg. Eine allgemeine nächtliche Funkstille gibt es nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Es ist immer gestattet
    • Nur am Tage, in der Nacht herrscht Funkstille
    • Außer in Notfällen ist es überall verboten

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „UKW (VHF)–Sprechfunk“. Sie steht im Abschnitt UKW-Sprechfunk — Frequenzbereich, Simplex und Duplex, Kanäle für Schiff-Schiff und Navigation, Ausbreitung und Reichweite, Antennen und Senden im Ausland.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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