Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Vorschriften und Flüssiggas Frage 62

SBF See und Binnen · Basisfragen · Frage 62

Wo sollen die Gasbehälter einer Flüssiggasanlage gelagert werden?

  1. 62

    Wo sollen die Gasbehälter einer Flüssiggasanlage gelagert werden?

    Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat.

    Flüssiggas ist schwerer als Luft: Was austritt, sinkt nach unten. An Deck läuft es deshalb einfach über Bord. Nur wenn das nicht geht, kommen die Behälter in einen abgeschlossenen Raum — und der braucht seine Öffnung ganz unten, in Bodenhöhe nach außenbords, weil das Gas sich genau dort sammelt. Schatten ist die zweite Bedingung, denn Wärme erhöht den Druck im Behälter.

    MerksatzDas Gas geht nach unten, also muss die Öffnung nach unten

    Typischer FehlerDen Behälter unten im Schiff unterzubringen — dorthin sinkt das Gas ohnehin. Und eine Lüftung, die oben sitzt, greift ins Leere: Sie belüftet den Raum über dem Gas, nicht das Gas selbst.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Möglichst unten im Schiff, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat.
    • Möglichst auf dem Vorschiff, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der in Bodenhöhe eine Öffnung nach außenbords hat.
    • Möglichst an Deck, geschützt vor Sonneneinstrahlung, sonst in einem besonders abgeschlossenen Raum für Gasbehälter, der oben belüftet ist.

Diese Frage steht wörtlich gleich in beiden amtlichen Katalogen — sie gilt für den Sportbootführerschein See und für Binnen. Sie steht im Abschnitt Vorschriften und Flüssiggas — Wo die Regeln stehen — und warum Propan an Bord besonders gefährlich ist.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

Die übrigen Fragen aus Vorschriften und Flüssiggas