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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Vorschriften und Flüssiggas Frage 66

SBF See und Binnen · Basisfragen · Frage 66

Was ist zu beachten, wenn eine Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt wird?

  1. 66

    Was ist zu beachten, wenn eine Flüssiggasanlage außer Betrieb gesetzt wird?

    Haupthahn und Absperrventile sind zu schließen.

    Außer Betrieb heißt: der Weg des Gases wird zugemacht, und zwar an beiden Enden — Haupthahn am Behälter und die Absperrventile in der Anlage. Danach ist zwischen Behälter und Verbraucher nichts mehr unter Druck, das leck schlagen könnte. Mehr wird nicht verlangt, und mehr wäre auch nicht sinnvoll.

    MerksatzAußer Betrieb heißt zudrehen, nicht ausbauen

    Typischer FehlerDie Anlage gasfrei machen oder den Flüssiggasbehälter entleeren zu wollen. Das ist Arbeit für eine Werkstatt und nicht das, was nach dem Kochen zu tun ist. Die Gasflasche zu entsorgen erst recht nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Die Anlage ist gasfrei zu machen.
    • Gasflasche fachgerecht entsorgen.
    • Der Flüssiggasbehälter ist vollständig zu entleeren.

Diese Frage steht wörtlich gleich in beiden amtlichen Katalogen — sie gilt für den Sportbootführerschein See und für Binnen. Sie steht im Abschnitt Vorschriften und Flüssiggas — Wo die Regeln stehen — und warum Propan an Bord besonders gefährlich ist.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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