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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Vorschriften und Flüssiggas Frage 65

SBF See und Binnen · Basisfragen · Frage 65

Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen?

  1. 65

    Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen?

    Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.

    Vor dem Öffnen kommt das Prüfen. Die Anlage muss abgenommen sein, und Leitungen wie Anschlüsse müssen dicht sein — das ist der Zustand, ohne den nichts weitergeht. Erst danach werden Haupthahn und Absperrventile geöffnet. Die Reihenfolge ist der eigentliche Inhalt der Regel.

    MerksatzErst Abnahme und Dichtheit, dann aufdrehen

    Typischer FehlerAus der Abnahme eine Person zu machen: Die Inbetriebnahme darf jeder, das Prüfen der Anlage nicht. Und Fristen wie jährlich oder drei Jahre werden hier gern eingefügt, obwohl es um das Öffnen der Ventile geht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Die Anlage muss abgenommen sein, die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
    • Die Anlage muss abgenommen sein und jährlich überprüft werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
    • Die Abnahme der Anlage darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.

Diese Frage steht wörtlich gleich in beiden amtlichen Katalogen — sie gilt für den Sportbootführerschein See und für Binnen. Sie steht im Abschnitt Vorschriften und Flüssiggas — Wo die Regeln stehen — und warum Propan an Bord besonders gefährlich ist.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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