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SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 221

Wo darf auf Binnenschifffahrtsstraßen Wasserski gelaufen werden?

  1. 221

    Wo darf auf Binnenschifffahrtsstraßen Wasserski gelaufen werden?

    Nur in durch Tafelzeichen freigegebenen Bereichen.

    Auf Binnenschifffahrtsstraßen ist Wasserski nur dort erlaubt, wo Tafelzeichen es ausdrücklich freigeben. Es ist also eine Erlaubnis mit Ausnahmecharakter, kein Recht mit Einschränkungen. Der Grund ist die Breite: Ein Läufer schwenkt weit aus dem Kielwasser heraus und braucht Wasserfläche, die auf einem Fluss oder Kanal schlicht nicht frei ist.

    MerksatzNur wo es ausdrücklich erlaubt ist, sonst nirgends

    Typischer FehlerEs außerhalb von Fahrwasser oder Fahrrinne für allgemein erlaubt zu halten — das ist die Regelung für Seeschifffahrtsstraßen und gilt hier nicht. Und die Rücksicht auf die Schifffahrt genügt nicht als Freigabe.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Außerhalb des Fahrwassers.
    • Außerhalb der Fahrrinne.
    • Überall, ohne die Schifffahrt zu gefährden.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Wasserski und Wassermotorrad — Wo erlaubt, zu welcher Tageszeit, mit welchem Abstand.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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