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Start Fragenkatalog Hochwasser, Tonnen, Brücken Frage 243

SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 243

Welche Bedeutung haben diese Tafeln an der nachstehenden gekennzeichneten Brücke?

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    Welche Bedeutung haben diese Tafeln an der nachstehenden gekennzeichneten Brücke?

    Empfohlene Durchfahrt mit Gegenverkehr und seitlicher Begrenzung der erlaubten Brückendurchfahrt — Eine Zeichnung: eine Brücke über dem Wasser, getragen von zwei Pfeilern. Unter dem Brückenträger hängen drei auf der Spitze stehende Rauten nebeneinander — die linke ist links rot und rechts weiß, die mittlere ganz gelb, die rechte links weiß und rechts rot.

    Empfohlene Durchfahrt mit Gegenverkehr und seitlicher Begrenzung der erlaubten Brückendurchfahrt.

    Zwei Aussagen in einem Bild. Die Empfehlung sagt, welche Öffnung zu nehmen ist und dass dabei mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Die seitliche Begrenzung sagt, wie breit die erlaubte Durchfahrt ist — sie klammert den nutzbaren Teil ein. Empfehlung und Begrenzung stehen nebeneinander: Das eine ist ein Rat, das andere eine Grenze.

    MerksatzDie Empfehlung wählt die Öffnung, die Begrenzung misst sie aus

    Typischer FehlerDen Gegenverkehr zu übersehen oder auszuschließen. Aus der Empfehlung eine Vorschrift zu machen. Und die seitliche Begrenzung wegzulassen, die gerade den nutzbaren Raum absteckt.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Empfohlene Durchfahrt ohne Gegenverkehr und seitlicher Begrenzung der erlaubten Brückendurchfahrt.
    • Vorgeschriebene Durchfahrt mit Gegenverkehr und seitlicher Begrenzung der erlaubten Brückendurchfahrt.
    • Empfohlene Durchfahrt mit Gegenverkehr ohne seitliche Begrenzung der erlaubten Brückendurchfahrt.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Hochwasser, Tonnen, Brücken — Verhalten bei Hochwassermarke II, rote Tonnen bei Berg- und Talfahrt, Brückendurchfahrten.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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