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Bootsschein-Trainer

Start Fragenkatalog Hochwasser, Tonnen, Brücken Frage 237

SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 237

Wie hat sich ein Schiffsführer bei Hochwasser zu verhalten?

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    Wie hat sich ein Schiffsführer bei Hochwasser zu verhalten?

    Er muss die Geschwindigkeit anpassen und soweit wie möglich in der Fahrwassermitte bleiben, gegebenenfalls besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen beachten.

    Bei Hochwasser läuft der Strom über die Ufer, und die Ufer selbst sind nicht mehr zu erkennen — dahinter liegen Buhnen, Zäune und Bäume unter Wasser. Deshalb gilt hier ausnahmsweise nicht das Rechtsfahrgebot: Man bleibt so weit wie möglich in der Fahrwassermitte, wo das Wasser tief ist und nichts Verborgenes liegt, und passt die Geschwindigkeit an.

    MerksatzBei Hochwasser in die Mitte, nicht nach rechts

    Typischer FehlerAus Gewohnheit rechts zu fahren — dort liegen die überfluteten Buhnen. Und anzunehmen, besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen seien bei Hochwasser nicht zu beachten; sie gelten gerade dann.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Er muss die Geschwindigkeit anpassen und soweit wie möglich in seiner Fahrtrichtung rechts fahren, gegebenenfalls besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen beachten.
    • Er muss die Geschwindigkeit anpassen und soweit wie möglich in seiner Fahrtrichtung links fahren, gegebenenfalls besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen beachten.
    • Er muss die Geschwindigkeit anpassen und soweit wie möglich in der Fahrwassermitte bleiben, besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen und Fahrtbeschränkungen sind nicht zu beachten.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Hochwasser, Tonnen, Brücken — Verhalten bei Hochwassermarke II, rote Tonnen bei Berg- und Talfahrt, Brückendurchfahrten.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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