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Start Fragenkatalog Verbände, Wimpel, Funk Frage 252

SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 252

Welcher Befähigungsnachweis ist zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erforderlich?

  1. 252

    Welcher Befähigungsnachweis ist zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk erforderlich?

    Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.

    UKW = Ultrakurzwellen · CB = Citizens’ Band Radio · SRC = Short Range Certificate

    Für den Binnenschifffahrtsfunk gibt es ein eigenes Zeugnis: das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk. Es ist nicht dasselbe wie ein Seefunkzeugnis, weil Kanäle, Rufverfahren und die vorgeschriebene automatische Kennung sich unterscheiden. Wer nur ein Seefunkzeugnis hat, darf am Binnenfunk nicht teilnehmen.

    MerksatzBinnenfunk und Seefunk sind zwei verschiedene Zeugnisse

    Typischer FehlerEin Seefunkzeugnis oder ein Kurzstreckenzeugnis einzusetzen — beide gelten für den Seefunkdienst. Und der Jedermannfunk hat mit dem Binnenschifffahrtsfunk gar nichts zu tun.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Das CB-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
    • Das Seefunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
    • Das SRC-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Verbände, Wimpel, Funk — Schubverband, roter Wimpel, Radarfahrt und der Funknachweis.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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