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SBF See · Spezifische Fragen · Frage 143

Was ist hinsichtlich des Querens eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?

  1. 143

    Was ist hinsichtlich des Querens eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?

    Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.

    Queren soll man möglichst gar nicht. Muss es sein, dann so, dass der Kiel einen rechten Winkel zur Richtung des durchgehenden Verkehrs bildet — und zwar der Kiel, nicht der Kurs über Grund. Wind und Strom versetzen das Fahrzeug ohnehin; das darf man nicht ausgleichen. Der Grund ist die Sichtbarkeit: Nur quer steht man klar im Profil, und der Durchgangsverkehr sieht sofort, dass hier jemand hinüberwill und nicht mitfährt.

    MerksatzDer Kiel steht quer, auch wenn es einen versetzt

    Typischer FehlerDen rechtweisenden Kurs zu meinen statt der Kielrichtung — dann würde man den Versatz auskreuzen und schräg stehen. Und ein möglichst spitzer Winkel ist die Regel fürs Einfädeln, nicht fürs Queren; hier wäre er das Gegenteil des Richtigen.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit einem rechtweisenden Kurs zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Der rechtweisende Kurs des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
    • Das Queren von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge verboten. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von den Enden der Verkehrstrennungsgebiete klar zu halten und müssen durch ihren Kurs zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht queren.
    • Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies mit der Kielrichtung in einem möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Verkehrstrennungsgebiete — Einbahnwege, Queren im rechten Winkel, und was für kleine Fahrzeuge gilt.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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