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Start Fragenkatalog Verkehrstrennungsgebiete Frage 142

SBF See · Spezifische Fragen · Frage 142

Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?

  1. 142

    Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?

    Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.

    Vier Punkte, und alle folgen demselben Gedanken: möglichst wenig quer zum Strom stehen. Gefahren wird auf dem passenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung, mit möglichst viel Platz zur Trennzone, ein- und ausgelaufen wird in der Regel an den Enden — und wenn seitlich, dann in einem möglichst kleinen Winkel, damit man sich in den Verkehr einfädelt statt ihn zu kreuzen.

    MerksatzFlach einfädeln, nicht quer einbiegen

    Typischer FehlerDen Winkel umzudrehen und möglichst rechtwinklig einzulaufen, oder nah an der Trennzone zu bleiben. Und ein Vorrecht gegenüber Querenden gibt es nicht: Ein Verkehrstrennungsgebiet verleiht keine Vorfahrt, es ordnet nur die Richtungen.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung links von der Trennzone fahren, so nah wie möglich an der Trennzone/Trennlinie fahren, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
    • Die Benutzung von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge nicht gestattet. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von Verkehrstrennungsgebieten klar zu halten und müssen durch ihren Kurs klar zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzen.
    • Auf den entsprechenden Einbahnwegen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge müssen sich soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten und haben Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die in ein Verkehrstrennungsgebiet einlaufen oder ein solches queren.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Verkehrstrennungsgebiete — Einbahnwege, Queren im rechten Winkel, und was für kleine Fahrzeuge gilt.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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