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SBF See · Spezifische FragenVerkehrstrennungsgebiete
10 amtliche Prüfungsfragen. Einbahnwege, Queren im rechten Winkel, und was für kleine Fahrzeuge gilt. Unter jeder Frage steht die richtige Antwort und darunter unsere eigene Erklärung: warum sie richtig ist, ein Merksatz zum Behalten und der Fehler, in den die meisten laufen.
Fragen und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärungen sind eigener Text. Quellen und Rechte
Worum es hier geht
Direkt zu den Fragen ↓Ein Verkehrstrennungsgebiet ist eine Autobahn auf dem Wasser: bekannt gemachte Schifffahrtswege, durch Trennlinien oder Trennzonen in Einbahnwege geteilt. Die Regeln dazu stehen in den Kollisionsverhütungsregeln, und sie bestehen im Kern aus zwei Bewegungen — mitfahren und queren.
Mitfahren heißt: auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung, soweit wie möglich klar von oder Trennlinie, und in der Regel an den Enden ein- und auslaufen. Wer seitlich einfädelt, tut das in möglichst kleinem Winkel zur Verkehrsrichtung — dieselbe Logik wie bei einer Auffahrt: sich einordnen, nicht kreuzen.
Queren ist der Gegenfall, und hier gilt genau das Umgekehrte: möglichst vermeiden, und wenn es sein muss, mit der im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung. Entscheidend ist das Wort Kielrichtung. Versetzt Wind oder Strom das Fahrzeug, bleibt der Kiel trotzdem quer — man korrigiert also nicht auf einen geraden Weg über Grund. Der Grund ist praktisch: Ein querab stehendes Fahrzeug ist von der Brücke eines Frachters als querendes erkennbar und ist am schnellsten wieder draußen.
Innerhalb des Gebiets verschiebt sich die Rangordnung. Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge und Segelfahrzeuge dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern — das ist keine Ausweichpflicht im üblichen Sinn, sondern eine Stufe davor: Man darf gar nicht erst in die Lage kommen, in der ausgewichen werden muss. Bleibt es doch bei einer Kollisionsgefahr zwischen zwei Maschinenfahrzeugen, gilt wieder die normale Regel — wer den anderen von kommen sieht, weicht aus, auch wenn er selbst dem Einbahnweg folgt.
Der Abschnitt enthält außerdem die Fahrzeuge, an denen man auf einer bestimmten Seite vorbeifährt. Ein baggerndes oder mit Unterwasserarbeiten beschäftigtes Fahrzeug zeigt an, wo frei ist: zwei schwarze Rhomben senkrecht übereinander am Tage, zwei grüne Rundumlichter senkrecht übereinander bei Nacht — dort ist die Seite, an der man passiert. Und ein Fahrzeug mit gefährlichen Gütern verlangt Abstand; Rauchen und offenes Feuer sind verboten.
- Mitfahren
- In der allgemeinen Verkehrsrichtung, klar von der Trennzone, an den Enden ein- und auslaufen.
- Queren
- Möglichst vermeiden — sonst mit der KIELRICHTUNG im rechten Winkel.
- Klein oder unter Segel
- Fahrzeuge unter 20 m und Segelfahrzeuge dürfen nicht behindern.
- Zwei Rhomben oder zwei grüne Lichter
- Die Seite, an der man einen Bagger passiert.
Die typische Falle: Beim Queren zählt die Kielrichtung, nicht der Weg über Grund. Wer gegen den Strom vorhält, macht es falsch.
Eigener Text dieser Seite — keine amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Katalog; die Fragen darunter stehen wörtlich so darin.
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Was ist bei der Benutzung eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?
Auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahren, soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst kleinem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
Vier Punkte, und alle folgen demselben Gedanken: möglichst wenig quer zum Strom stehen. Gefahren wird auf dem passenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung, mit möglichst viel Platz zur Trennzone, ein- und ausgelaufen wird in der Regel an den Enden — und wenn seitlich, dann in einem möglichst kleinen Winkel, damit man sich in den Verkehr einfädelt statt ihn zu kreuzen.
Merksatz
Flach einfädeln, nicht quer einbiegen
Typischer FehlerDen Winkel umzudrehen und möglichst rechtwinklig einzulaufen, oder nah an der Trennzone zu bleiben. Und ein Vorrecht gegenüber Querenden gibt es nicht: Ein Verkehrstrennungsgebiet verleiht keine Vorfahrt, es ordnet nur die Richtungen.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Auf dem entsprechenden Einbahnweg in Verkehrsrichtung links von der Trennzone fahren, so nah wie möglich an der Trennzone/Trennlinie fahren, in der Regel an den Enden des Einbahnweges ein- oder auslaufen, seitliches Ein- oder Auslaufen in möglichst rechtem Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung.
- Die Benutzung von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge nicht gestattet. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von Verkehrstrennungsgebieten klar zu halten und müssen durch ihren Kurs klar zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht benutzen.
- Auf den entsprechenden Einbahnwegen in der allgemeinen Verkehrsrichtung fahrende Fahrzeuge müssen sich soweit wie möglich von der Trennzone/Trennlinie klar halten und haben Vorfahrt gegenüber allen Fahrzeugen, die in ein Verkehrstrennungsgebiet einlaufen oder ein solches queren.
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Was ist hinsichtlich des Querens eines Verkehrstrennungsgebietes zu beachten?
Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit der Kielrichtung im rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
Queren soll man möglichst gar nicht. Muss es sein, dann so, dass der Kiel einen rechten Winkel zur Richtung des durchgehenden Verkehrs bildet — und zwar der Kiel, nicht der Kurs über Grund. Wind und Strom versetzen das Fahrzeug ohnehin; das darf man nicht ausgleichen. Der Grund ist die Sichtbarkeit: Nur quer steht man klar im Profil, und der Durchgangsverkehr sieht sofort, dass hier jemand hinüberwill und nicht mitfährt.
Merksatz
Der Kiel steht quer, auch wenn es einen versetzt
Typischer FehlerDen rechtweisenden Kurs zu meinen statt der Kielrichtung — dann würde man den Versatz auskreuzen und schräg stehen. Und ein möglichst spitzer Winkel ist die Regel fürs Einfädeln, nicht fürs Queren; hier wäre er das Gegenteil des Richtigen.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies möglichst mit einem rechtweisenden Kurs zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Der rechtweisende Kurs des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen rechten Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
- Das Queren von Verkehrstrennungsgebieten ist für Segelfahrzeuge sowie für Maschinenfahrzeuge unter 20 m Länge verboten. Diese Fahrzeuge haben sich soweit wie möglich von den Enden der Verkehrstrennungsgebiete klar zu halten und müssen durch ihren Kurs zu erkennen geben, dass sie ein Verkehrstrennungsgebiet nicht queren.
- Das Queren ist möglichst zu vermeiden. Falls gequert werden muss, hat dies mit der Kielrichtung in einem möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung zu erfolgen. Die Kielrichtung des querenden Fahrzeugs muss auch dann einen möglichst spitzen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung bilden, wenn das Fahrzeug durch Wind oder Strom versetzt wird.
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In welcher Vorschrift findet man die Regeln zum Befahren von Verkehrstrennungsgebieten?
In den Kollisionsverhütungsregeln.
GDWS = Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Verkehrstrennungsgebiete liegen meist draußen im internationalen Seeraum, wo nationales Recht nicht greift. Geregelt werden sie deshalb in den Kollisionsverhütungsregeln — und nur dort. Das ist auch der Grund, warum die Regeln vor Skagen dieselben sind wie vor Gibraltar.
Merksatz
Ein internationales Gebiet braucht eine internationale Regel
Typischer FehlerDie Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung heranzuziehen oder beide Vorschriften nebeneinanderzustellen. Und die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt enthalten örtliche Regelungen für deutsche Reviere, nicht die Grundregeln für Verkehrstrennungsgebiete.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- In der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- In den Kollisionsverhütungsregeln und der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- In den "Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)".
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Wie hat sich ein Maschinenfahrzeug bei Kollisionsgefahr in einem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes gegenüber einem Maschinenfahrzeug zu verhalten, das den Einbahnweg von Steuerbord kommend quert?
Es muss dem anderen Fahrzeug ausweichen.
Zwischen zwei Maschinenfahrzeugen gilt auch hier die gewöhnliche Regel für kreuzende Kurse: Wer den anderen an Steuerbord hat, weicht aus. Ein Einbahnweg verleiht kein Vorfahrtsrecht — er ordnet nur die Richtungen, in die gefahren wird. Wer auf ihm fährt, ist deshalb nicht automatisch im Recht.
Merksatz
Der Einbahnweg ordnet die Richtung, nicht den Vorrang
Typischer FehlerDie schwächere Pflicht anzunehmen, die sichere Durchfahrt nicht zu behindern — die gilt gegenüber Segelfahrzeugen und kleinen Fahrzeugen, nicht zwischen zwei Maschinenfahrzeugen. Und dem Querenden besondere Aufmerksamkeit zu widmen wäre die Rolle des Kurshalters.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Es darf die sichere Durchfahrt des Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
- Dem querenden Fahrzeug hat es besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
- Es muss das Manöver des letzten Augenblicks durchführen.
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Wie hat sich ein Segelfahrzeug beim Queren eines Verkehrstrennungsgebietes gegenüber einem Maschinenfahrzeug zu verhalten, das auf einem Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung fährt?
Es darf die sichere Durchfahrt des Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
Beim Queren eines Verkehrstrennungsgebiets darf ein Segelfahrzeug die sichere Durchfahrt eines Maschinenfahrzeugs nicht behindern, das dem Einbahnweg folgt. Der Segelvorrang gilt hier also nicht. Der Grund ist praktisch: Ein großes Schiff im Einbahnweg fährt schnell, hat einen langen Bremsweg und wenig Platz — es kann nicht für jeden Querenden ausweichen.
Merksatz
Im Verkehrstrennungsgebiet gilt der Segelvorrang nicht
Typischer FehlerSich für kurshaltepflichtig zu halten und Kurs und Geschwindigkeit beizubehalten. Zugleich ist es kein Warten und keine Vorfahrtsregel: Queren ist erlaubt, es muss nur so geschehen, dass der Durchgangsverkehr nichts davon merkt.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Es unterliegt der Kurshaltepflicht. Kurs und Geschwindigkeit sind beizubehalten.
- Es muss warten. Alle dem Einbahnweg folgenden Fahrzeuge haben Vorfahrt.
- Es hat Vorfahrt. Alle dem Einbahnweg folgenden Fahrzeuge müssen warten.
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Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?
Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
Fahrzeuge von weniger als zwanzig Metern Länge und Segelfahrzeuge dürfen Verkehrstrennungsgebiete benutzen. Sie dürfen nur eines nicht: einem Maschinenfahrzeug, das dem Einbahnweg folgt, die sichere Durchfahrt verstellen. Es ist ein Verbot des Störens, kein Verbot des Befahrens, und der Unterschied ist wichtig — ein Ausschluss stünde einem Sportboot sonst dauerhaft im Weg.
Merksatz
Mitfahren ja, im Weg stehen nein
Typischer FehlerDaraus ein Befahrverbot für Kleinfahrzeuge zu machen oder es auf Tag und gute Sicht zu beschränken. Und die Trennzone zu befahren ist gerade nicht erlaubt — sie ist der Streifen, der freibleiben soll.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren.
- Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren.
- Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.
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Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten?

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei schwarze Rhomben senkrecht übereinander angeordnet sind.
Ein baggerndes Fahrzeug hat eine gefährliche und eine freie Seite: Auf der einen liegen Anker, Trossen und Gerät im Wasser, auf der anderen ist Platz. Es sagt am Tage selbst, wo man vorbeidarf — zwei schwarze Rhomben senkrecht übereinander markieren die freie Seite, zwei Bälle die Seite mit dem Hindernis. Man wählt also nicht selbst, man liest ab.
Merksatz
Rhomben heißt hier vorbei, Bälle heißt hier nicht
Typischer FehlerDie beiden Zeichen zu vertauschen und an der Seite mit den Bällen vorbeizufahren — dort liegt das Gerät. Und die eigene Fahrtrichtung entscheidet nicht: Das Rechtsfahrgebot gilt hier nicht, und passieren lässt sich das Fahrzeug sehr wohl, nur eben an einer bestimmten Seite.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei schwarze Bälle senkrecht übereinander angeordnet sind.
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, die in meiner Fahrtrichtung rechts liegt.
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es darf an keiner Seite passiert werden.
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Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten?

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt nicht behindert. Es ist an der Seite zu passieren, die in Fahrtrichtung rechts liegt.
Hier fehlt die Ausnahme: Dieses Fahrzeug arbeitet zwar, behindert die Schifffahrt dabei aber nicht, und es macht Fahrt durch das Wasser. Damit gibt es keine Seite, die freigehalten werden müsste, und es bleibt bei der gewöhnlichen Ordnung — passiert wird an der in Fahrtrichtung rechten Seite, wie bei jedem anderen auch.
Merksatz
Wer nicht behindert, wird auch nicht besonders behandelt
Typischer FehlerAus der Lichterführung automatisch eine Behinderung abzuleiten und nach einer freien Seite zu suchen. Und es links liegen zu lassen oder sich beide Seiten offenzuhalten widerspricht der Regel, nach der ohnehin rechts gefahren wird.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, die in Fahrtrichtung links liegt.
- Ein manövrierunfähiges Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, die in Fahrtrichtung rechts liegt.
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug mit Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es darf an beiden Seiten passiert werden.
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Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten?

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei grüne Rundumlichter senkrecht übereinander angeordnet sind.
Nachts sagt dasselbe Fahrzeug dieselbe Sache mit Farben statt mit Formen: Zwei grüne Rundumlichter senkrecht übereinander zeigen die Seite, an der man vorbeikann, zwei rote die Seite mit dem Hindernis. Grün für frei und Rot für gesperrt ist dabei genau die Bedeutung, die man ohnehin erwartet — hier stimmt die Ahnung ausnahmsweise.
Merksatz
Grün ist die freie Seite, Rot die mit dem Gerät
Typischer FehlerAn der Seite mit den zwei roten Rundumlichtern vorbeizufahren. Und weder die eigene Fahrtrichtung noch das Rechtsfahrgebot entscheiden hier — die Seite gibt das Fahrzeug selbst vor.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, das die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, an der zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander angeordnet sind.
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Seite zu passieren, die in Fahrtrichtung links liegt.
- Ein manövrierbehindertes Fahrzeug ohne Fahrt durchs Wasser, das baggert oder Unterwasserarbeiten ausführt und dabei die Schifffahrt behindert. Es ist an der Steuerbordseite des Fahrwassers (Rechtsfahrgebot) zu passieren.
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Was ist das für ein Fahrzeug und was ist zu beachten?

Fahrzeug mit gefährlichen Gütern, Abstand halten, Rauchen und offenes Feuer verboten.
Dieses Zeichen kennzeichnet ein Fahrzeug mit gefährlichen Gütern an Bord. Die Gefahr geht nicht vom Rumpf aus, sondern von der Ladung: Ein Funke aus der Nachbarschaft kann reichen. Deshalb gilt Abstand halten, und deshalb sind Rauchen und offenes Feuer in seiner Nähe verboten. Es ist eine der wenigen Lagen, in denen das eigene Verhalten an Deck zählt und nicht nur der Kurs.
Merksatz
Gefährliche Ladung: Abstand halten und nichts anzünden
Typischer FehlerEs für ein Fahrzeug des öffentlichen Dienstes zu halten, das von den Verkehrsregeln abweichen darf. Ein Fahrzeug in Seenot oder eines mit Taucher im Einsatz verlangt ebenfalls Rücksicht, aber aus anderen Gründen und mit anderen Zeichen.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Fahrzeug des öffentlichen Dienstes. Es darf von den Verkehrsregeln abweichen.
- Fahrzeug in Seenot. Hilfe leisten bzw. weitere Hilfe anfordern.
- Fahrzeug mit Taucher im Einsatz. Großen Abstand halten.