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SBF See · Spezifische Fragen · Frage 147

Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?

  1. 147

    Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?

    Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.

    Fahrzeuge von weniger als zwanzig Metern Länge und Segelfahrzeuge dürfen Verkehrstrennungsgebiete benutzen. Sie dürfen nur eines nicht: einem Maschinenfahrzeug, das dem Einbahnweg folgt, die sichere Durchfahrt verstellen. Es ist ein Verbot des Störens, kein Verbot des Befahrens, und der Unterschied ist wichtig — ein Ausschluss stünde einem Sportboot sonst dauerhaft im Weg.

    MerksatzMitfahren ja, im Weg stehen nein

    Typischer FehlerDaraus ein Befahrverbot für Kleinfahrzeuge zu machen oder es auf Tag und gute Sicht zu beschränken. Und die Trennzone zu befahren ist gerade nicht erlaubt — sie ist der Streifen, der freibleiben soll.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren.
    • Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren.
    • Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Verkehrstrennungsgebiete — Einbahnwege, Queren im rechten Winkel, und was für kleine Fahrzeuge gilt.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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