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SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 105

Was ist nach dem MARPOL-Übereinkommen für die Sportschifffahrt in Sondergebieten grundsätzlich verboten?

  1. 105

    Was ist nach dem MARPOL-Übereinkommen für die Sportschifffahrt in Sondergebieten grundsätzlich verboten?

    Musterantwort

    Das Einleiten von Öl, Schiffsabwässern, Schiffsmüll und anderen Schadstoffen.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt MARPOL und Befahrensregeln — Schutzzonen im Wattenmeer, Zweck und Sondergebiete von MARPOL und was Sportboote mit Öl, Abwasser und Müll tun dürfen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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