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SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 110

Welche Müllanteile dürfen in Sondergebieten nicht auf See entsorgt werden?

  1. 110

    Welche Müllanteile dürfen in Sondergebieten nicht auf See entsorgt werden?

    Musterantwort

    Synthetische Seile, Netze, Segel, Kunststofftüten u. Ä., Papiererzeugnisse, Lumpen, Glas, Metall, Steingut, Schalungs- oder Verpackungsmaterial.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt MARPOL und Befahrensregeln — Schutzzonen im Wattenmeer, Zweck und Sondergebiete von MARPOL und was Sportboote mit Öl, Abwasser und Müll tun dürfen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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