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SKS · Schifffahrtsrecht

MARPOL und Befahrensregeln

10 amtliche Prüfungsfragen. Schutzzonen im Wattenmeer, Zweck und Sondergebiete von MARPOL und was Sportboote mit Öl, Abwasser und Müll tun dürfen. Unter jeder Frage steht die richtige Antwort und darunter unsere eigene Erklärung: warum sie richtig ist, ein Merksatz zum Behalten und der Fehler, in den die meisten laufen.

Fragen und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärungen sind eigener Text. Quellen und Rechte

Worum es hier geht

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Beim Umweltschutz greifen für eine Yacht zwei Regelwerke ineinander: MARPOL bestimmt, was nicht ins Meer darf, und die Befahrensregeln der Nationalparks bestimmen, wo und wie schnell man sich im Wattenmeer bewegen darf.

Das MARPOL-Übereinkommen soll die Verschmutzung der Meere verhindern, und es gilt grundsätzlich für alle Schiffe — Sportfahrzeuge sind nicht ausgenommen. Es kennt Sondergebiete mit besonders strengen Regeln; in Europa nennt der Katalog Ostsee, Nordsee und Mittelmeer. Dort ist für die Sportschifffahrt das Einleiten von Öl, Schiffsabwässern, Schiffsmüll und anderen Schadstoffen grundsätzlich verboten.

Für den Müll heißt das: In diesen Gebieten geht nichts davon über Bord — weder synthetische Seile, Netze, Segel oder Kunststofftüten noch Papiererzeugnisse, Lumpen, Glas, Metall, Steingut oder Schalungs- und Verpackungsmaterial. Ölhaltiges Bilgenwasser darf nur unter den Bedingungen gelenzt werden, die MARPOL zulässt; kann eine Yacht sie nicht einhalten, wird es im Hafen entsorgt. Welche Entsorgungsmöglichkeiten für Öl, Schiffsmüll und Schiffsabwässer die deutschen Sportboothäfen bieten, steht in einer Übersicht des BSH für die Sport- und Kleinschifffahrt.

Im Wattenmeer kommen die Befahrensregeln der Nationalparks hinzu. In den Schutzzonen I außerhalb der speziellen Schutzgebiete ist das Verlassen der zwischen 3 h nach Hochwasser und 3 h vor dem folgenden Hochwasser untersagt — also in der Zeit um Niedrigwasser. In der übrigen Zeit gilt für Sportfahrzeuge außerhalb des Fahrwassers höchstens 8 kn; im Fahrwasser gilt generell höchstens 12 kn. Wo die Schutzzonen I und die speziellen Schutzgebiete liegen, steht in den Seekarten; dort sind ihre Grenzen nachzusehen.

Geltung
MARPOL gilt grundsätzlich auch für Sportfahrzeuge.
Sondergebiete
Ostsee, Nordsee und Mittelmeer.
Müll
In Sondergebieten geht nichts über Bord.
Ölhaltige Bilge
Wenn Lenzen nicht zulässig ist: im Hafen entsorgen.
Schutzzone I
Fahrwasser nicht verlassen von 3 h nach bis 3 h vor Hochwasser; sonst höchstens 8 kn außerhalb; im Fahrwasser generell 12 kn.

Die typische Falle: Die Höchstgeschwindigkeiten im Wattenmeer stehen in Knoten, 8 kn außerhalb und 12 kn im Fahrwasser — nicht zu verwechseln mit den Angaben in km/h, die die SeeSchStrO etwa vor Badestellen macht.

Eigener Text dieser Seite — keine amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Katalog; die Fragen darunter stehen wörtlich so darin.

  1. 101

    Welche Befahrensregelungen gelten für die Schutzzonen I in den Nationalparks im Deutschen Wattenmeer außerhalb der speziellen Schutzgebiete?

    Musterantwort

    Das Verlassen der Fahrwasser zwischen 3 h nach Hochwasser und 3 h vor dem folgenden Hochwasser ist untersagt. In der übrigen Zeit beträgt für Sportfahrzeuge die Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Fahrwassers 8 kn und generell im Fahrwasser 12 kn.

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  2. 102

    Wo sind die Grenzen der Schutzzonen I und der speziellen Schutzgebiete in den Nationalparks aufgeführt?

    Musterantwort

    In den Seekarten.

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  3. 103

    Welchen Zweck soll das MARPOL-Übereinkommen erfüllen?

    Musterantwort

    Das MARPOL-Übereinkommen soll die Verschmutzung der Meere verhindern.

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  4. 104

    Was sind Sondergebiete im Sinne des MARPOL-Übereinkommens in Europa?

    Musterantwort

    Ostsee, Nordsee und Mittelmeer.

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  5. 105

    Was ist nach dem MARPOL-Übereinkommen für die Sportschifffahrt in Sondergebieten grundsätzlich verboten?

    Musterantwort

    Das Einleiten von Öl, Schiffsabwässern, Schiffsmüll und anderen Schadstoffen.

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  6. 106

    Gilt das MARPOL-Übereinkommen grundsätzlich auch für Sportfahrzeuge?

    Musterantwort

    Das MARPOL-Übereinkommen gilt grundsätzlich für alle Schiffe, somit auch für Sportfahrzeuge.

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  7. 107

    Woraus können Sie Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten in deutschen Sportboothäfen entnehmen?

    Musterantwort

    Aus der Broschüre "Entsorgungsmöglichkeiten für Öl, Schiffsmüll und Schiffsabwässer - eine Übersicht für Sport- und Kleinschifffahrt" des BSH.

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  8. 108

    Wie ist auf Sportfahrzeugen mit ölhaltigem Bilgenwasser zu verfahren, wenn die Bedingungen, unter denen nach MARPOL das Lenzen zulässig ist, nicht eingehalten werden können?

    Musterantwort

    Es muss im Hafen entsorgt werden.

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  9. 109

    Was ist hinsichtlich der Entsorgung von Müll in Nord- und Ostsee und im Mittelmeer zu beachten? (Begründung!)

    Musterantwort

    Da Nord-, Ostsee und Mittelmeer Sondergebiete nach MARPOL sind, darf dort kein Müll in die See entsorgt werden.

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  10. 110

    Welche Müllanteile dürfen in Sondergebieten nicht auf See entsorgt werden?

    Musterantwort

    Synthetische Seile, Netze, Segel, Kunststofftüten u. Ä., Papiererzeugnisse, Lumpen, Glas, Metall, Steingut, Schalungs- oder Verpackungsmaterial.

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So geht es weiter