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SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 12

Ab welcher Länge müssen Sportfahrzeuge mit den Lichtern/Signalkörpern ausgerüstet sein, die bei Manövrierunfähigkeit zu setzen sind?

  1. 12

    Ab welcher Länge müssen Sportfahrzeuge mit den Lichtern/Signalkörpern ausgerüstet sein, die bei Manövrierunfähigkeit zu setzen sind?

    Musterantwort

    Fahrzeuge ab 12 m Länge.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt KVR: Lichter und Signalkörper — Lichter und Signalkörper manövrierbehinderter und -unfähiger Fahrzeuge, Segeln unter Motor, Lichterzeiten und Schallsignale bei Nebel.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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Fachwörter hier Signalkörper

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