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SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 14

Welche Lichter müssen manövrierbehinderte Fahrzeuge (außer Minenräumfahrzeuge) führen 1. ohne Fahrt durchs Wasser (FdW), 2. mit FdW, 3. vor Anker?

  1. 14

    Welche Lichter müssen manövrierbehinderte Fahrzeuge (außer Minenräumfahrzeuge) führen
    1. ohne Fahrt durchs Wasser (FdW),
    2. mit FdW,
    3. vor Anker?

    Musterantwort

    1. Ohne FdW:
      rot-weiß-rot senkrecht übereinander.
    2. Mit FdW:
      rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Lichter eines Maschinenfahrzeugs (Topplicht[er]), Seitenlichter, Hecklicht.
    3. Vor Anker:
      rot-weiß-rot senkrecht übereinander und Ankerlicht(er).

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt KVR: Lichter und Signalkörper — Lichter und Signalkörper manövrierbehinderter und -unfähiger Fahrzeuge, Segeln unter Motor, Lichterzeiten und Schallsignale bei Nebel.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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