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SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 46

Wo unterliegt Ihr Segelfahrzeug bzw. Ihre Motoryacht unter 20 m Länge einem Behinderungsverbot?

  1. 46

    Wo unterliegt Ihr Segelfahrzeug bzw. Ihre Motoryacht unter 20 m Länge einem Behinderungsverbot?

    Musterantwort

    1. In engen Fahrwassern,
    2. auf dem Einbahnweg eines Verkehrstrennungsgebietes (VTG) gegenüber Maschinenfahrzeugen im VTG.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt KVR: Ausweichregeln — Kollisionsgefahr an der stehenden Peilung erkennen, Ausweichmanöver richtig fahren, Verkehrstrennungsgebiete queren und wer wem ausweicht.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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