Zum Inhalt springen
Bootsschein-Trainer

Start › Fragenkatalog › KVR: Ausweichregeln › Frage 52

SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 52

Eine Motoryacht, Länge 8 m, treibt nachts manövrierunfähig in der Nordsee und sieht ein großes Fahrzeug direkt auf sich zukommen. Welche Maßnahmen hat die Motoryacht zu ergreifen?

  1. 52

    Eine Motoryacht, Länge 8 m, treibt nachts manövrierunfähig in der Nordsee und sieht ein großes Fahrzeug direkt auf sich zukommen.
    Welche Maßnahmen hat die Motoryacht zu ergreifen?

    Musterantwort

    Ein Fahrzeug von weniger als 12 m Länge, das die zwei roten Rundumlichter senkrecht übereinander nicht führt, muss folgende Maßnahmen ergreifen:

    1. Durch jedes andere verfügbare Mittel anzeigen, dass es manövrierunfähig ist, z. B. über UKW-Sprechfunk oder durch ein Schallsignal oder das Lichtsignal lang-kurz-kurz.
    2. Bei weiterer Annäherung das andere Fahrzeug mit einer starken Handlampe anleuchten und so auf sich aufmerksam machen.
    3. Führen eines weißen Rundumlichtes, das mit keinem anderen Licht verwechselt werden kann.
    4. Abfeuern eines Signals "weißer Stern" oder "Blitz-Knall".
    5. Sofort bei Eintritt der Manövrierunfähigkeit Verkehrszentrale informieren (wenn vorhanden).

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt KVR: Ausweichregeln — Kollisionsgefahr an der stehenden Peilung erkennen, Ausweichmanöver richtig fahren, Verkehrstrennungsgebiete queren und wer wem ausweicht.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

So geht es weiter

Fachwörter hier manövrierunfähig

Die übrigen Fragen aus KVR: Ausweichregeln