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SKS · Seemannschaft II · Frage 77

Wann sollte aus Gründen der Sicherheit auf Motoryachten der Außenfahrstand besetzt werden?

  1. 77

    Wann sollte aus Gründen der Sicherheit auf Motoryachten der Außenfahrstand besetzt werden?

    Musterantwort

    1. Bei verminderter Sicht zum Wahrnehmen der Schallsignale.
    2. Bei Manövern in engen Gewässern zur besseren Rundumsicht.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Seemannschaft II“. Sie steht im Abschnitt Führen und Manöver im Hafen — Logbuch, Nachtfahrt, Radeffekt und Zweischrauber, Bugstrahlruder, Außenfahrstand, Hahnepot beim Schleppen und An- und Ablegen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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