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SRC · Digitaler Selektivruf (DSC) · Frage 59

Wie wird eine mit DSC-Einrichtungen ausgerüstete Seefunkstelle gekennzeichnet?

  1. 59

    Wie wird eine mit DSC-Einrichtungen ausgerüstete Seefunkstelle gekennzeichnet?

    Schiffsname, Rufzeichen, Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (MMSI)

    Eine DSC-Seefunkstelle muss auf jedem Weg erkennbar sein, auf dem sie angesprochen wird: im Sprechfunk mit Schiffsname und Rufzeichen, im digitalen Selektivruf mit ihrer neunstelligen Rufnummer, der MMSI. Erst alle drei Angaben zusammen verbinden das Schiff mit seiner Zuteilung und seinem Digitalanruf.

    MerksatzName, Rufzeichen, MMSI — alle drei gehören zur DSC-Station

    Typischer FehlerNur MMSI und Schiffsname zu nennen, lässt das Rufzeichen weg. Heimathafen oder die Registriernummer des Schiffszertifikates sind keine Kennzeichnung einer Seefunkstelle.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (MMSI), Schiffsname
    • Schiffsname, Heimathafen, Rufzeichen
    • Registriernummer des Schiffszertifikates, Rufzeichen

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Digitaler Selektivruf (DSC)“. Sie steht im Abschnitt Digitaler Selektivruf (DSC) — Was DSC ist, Kanal 70, warum die Reichweite größer ist, der Aufbau der MMSI mit den MID 211 und 218 und die GPS-Position im Notalarm.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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