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SRC · Betriebsverfahren und Rangfolgen · Frage 96

Wie ist im GMDSS zu verfahren, wenn eine dringende Meldung im UKW-Bereich auszusenden ist, welche die Sicherheit einer Person betrifft?

  1. 96

    Wie ist im GMDSS zu verfahren, wenn eine dringende Meldung im UKW-Bereich auszusenden ist, welche die Sicherheit einer Person betrifft?

    Ankündigung per Digitalen Selektivruf (DSC) auf Kanal 70 und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung im Sprechfunk auf Kanal 16

    Im GMDSS läuft eine Dringlichkeitsmeldung auf UKW in zwei Schritten: Der Digitale Selektivruf auf Kanal 70 alarmiert die Empfänger zuverlässig und automatisch, denn auf diesem Kanal wird ständig mitgehört. Die eigentliche Meldung folgt danach im Sprechfunk auf Kanal 16, wo alle Funkstellen sie hören, für die sie bestimmt ist. Ohne die DSC-Ankündigung würde der GMDSS-Weg übersprungen.

    MerksatzAnkündigen per DSC auf 70, sprechen auf 16

    Typischer FehlerHäufig wird die DSC-Ankündigung weggelassen und alles im Sprechfunk erledigt, oder die Meldung wird auf einen Schiff-Schiff-Kanal verlegt. Im Regelfall folgt die Dringlichkeitsmeldung nach der Ankündigung auf Kanal 70 aber auf Kanal 16.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Ankündigung und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung im Sprechfunk auf Kanal 16
    • Ankündigung im Sprechfunk auf Kanal 16 und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung auf einem Schiff-Schiff-Kanal
    • Ankündigung per Digitalem Selektivruf (DSC) auf Kanal 70 und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung auf einem Schiff-Schiff-Kanal

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Short Range Certificate, Teil „Betriebsverfahren und Rangfolgen“. Sie steht im Abschnitt Dringlichkeit und Sicherheit — PAN PAN und SECURITE: was sie ankündigen, die Ankündigung per DSC, an wen sie gehen und wie eine Dringlichkeitsmeldung aufgehoben wird.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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