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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 2

Was bedeutet „öffentlicher Funkverkehr“?

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    Was bedeutet „öffentlicher Funkverkehr“?

    Funkverkehr, der der Allgemeinheit zum Austausch von Nachrichten dient

    Öffentlicher Funkverkehr steht jedermann offen, der Nachrichten austauschen will — etwa ein Telefongespräch von Bord über eine Küstenfunkstelle an einen Teilnehmer an Land. Darum gehört dazu auch die Abrechnung der Gespräche. Nicht öffentlich ist dagegen der Verkehr, der nur dem Schiffsbetrieb dient, etwa der Revier- und Hafenfunk.

    MerksatzÖffentlich heißt: für alle, die eine Nachricht loswerden wollen

    Typischer FehlerÖffentlich bedeutet nicht unverschlüsselt und auch nicht, dass jeder mithören darf: Fernmeldegeheimnis und Abhörverbot gelten gerade hier. Eine Pflicht, diesen Verkehr abzuhören, gibt es für Seefunkstellen ebenfalls nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Funkverkehr, der im Gegensatz zum Nichtöffentlichen Funkverkehr unverschlüsselt abgewickelt wird
    • Funkverkehr, der von jeder Seefunkstelle abgehört werden muss
    • Funkverkehr, der nicht dem Fernmeldegeheimnis und dem Abhörverbot unterliegt

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Begriffe und Abkürzungen — BSH-Veröffentlichungen für die Sportschifffahrt, öffentlicher Funkverkehr und seine Abrechnung, NAVAREA, WX und NX, AIS, ETA und Ortszeit.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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