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SRC-Anpassung · Fragenkatalog III · Frage 4

Was sind die Abrechnungsgrundlagen für ein Seefunkgespräch über eine deutsche Küstenfunkstelle?

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    Was sind die Abrechnungsgrundlagen für ein Seefunkgespräch über eine deutsche Küstenfunkstelle?

    Gesprächsdauer und Preis der Verrechnungseinheiten

    Abgerechnet wird ein Seefunkgespräch ähnlich wie ein Telefonat: nach der Zeit, die es dauert, multipliziert mit dem Preis der Verrechnungseinheiten. Die Entfernung zur Küstenfunkstelle spielt dabei keine Rolle, ebenso wenig der Inhalt des Gesprächs.

    MerksatzDauer mal Verrechnungseinheit — mehr zählt nicht

    Typischer FehlerDie Entfernung zur Küstenfunkstelle entscheidet darüber, ob eine Verbindung zustande kommt, nicht über den Preis. Frequenznutzungsgebühren werden nicht je Gespräch berechnet, und die Dringlichkeit eines Gesprächs ist kein Abrechnungsmerkmal.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Gesprächsdauer und Entfernung zur Küstenfunkstelle
    • Gesprächsdauer und Frequenznutzungsgebühren
    • Gesprächsdauer und Dringlichkeit des Gesprächs

Diese Frage steht im amtlichen Katalog SRC-Anpassungsprüfung, Teil „Fragenkatalog III“. Sie steht im Abschnitt Begriffe und Abkürzungen — BSH-Veröffentlichungen für die Sportschifffahrt, öffentlicher Funkverkehr und seine Abrechnung, NAVAREA, WX und NX, AIS, ETA und Ortszeit.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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