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Bootsschein-Trainer

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SBF Binnen · Spezifische Fragen · Frage 214

Wem darf der Schiffsführer das Ruder eines motorisierten Sportbootes überlassen?

  1. 214

    Wem darf der Schiffsführer das Ruder eines motorisierten Sportbootes überlassen?

    Einer Person, die mindestens 16 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.

    Das Ruder darf einer Person überlassen werden, die mindestens sechzehn Jahre alt und körperlich wie geistig geeignet ist. Ein eigener Führerschein ist nicht nötig — die Verantwortung bleibt beim Schiffsführer, und er muss sich vergewissern, dass die Person der Aufgabe gewachsen ist.

    MerksatzSechzehn und geeignet — mehr braucht es nicht, weniger nicht

    Typischer FehlerDas Alter zu verschieben, nach oben auf achtzehn oder nach unten auf vierzehn Jahre. Und auf ein Mindestalter ganz zu verzichten: Eignung allein genügt nicht.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Einer Person, die mindestens 18 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
    • Einer Person, die mindestens 14 Jahre alt, sowie körperlich und geistig geeignet ist.
    • Einer Person jeden Alters, die körperlich und geistig geeignet ist.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF Binnen. Sie steht im Abschnitt Umwelt und Wetter — Abfall, Unterwasseranstrich, Sturmwarnung, fallender Luftdruck.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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