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LRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 16

Welche Funkdienste dürfen von dem Inhaber eines Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ausgeübt werden?

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    Welche Funkdienste dürfen von dem Inhaber eines Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ausgeübt werden?

    Mobiler Seefunkdienst und mobiler Seefunkdienst über Satelliten

    Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis ist ein Zeugnis für den Seefunk: Es berechtigt zur Teilnahme am terrestrischen Seefunk auf UKW, Grenz- und Kurzwelle und am Seefunk über Satelliten, etwa über Inmarsat. Andere Funkdienste haben eigene Zeugnisse mit eigenen Prüfungen.

    MerksatzLRC: See und Satellit — nicht Luft, nicht Amateur

    Typischer FehlerDen Navigationsfunkdienst wählt man leicht, weil an Bord Ortungsanlagen wie GPS selbstverständlich sind. Er ist aber ein eigener Funkdienst und nicht Gegenstand des Zeugnisses. Flugfunk und Amateurfunk verlangen ihre eigenen Zeugnisse.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Mobiler Seefunkdienst und mobiler Flugfunkdienst
    • Mobiler Seefunkdienst und Amateurfunkdienst
    • Mobiler Seefunkdienst und Navigationsfunkdienst

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Long Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Das Long Range Certificate — Wofür das LRC nötig ist und welche Funkdienste und Anlagen sein Inhaber bedienen darf.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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