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LRC · Funkeinrichtungen und SeefunkstellenDas Long Range Certificate
4 amtliche Prüfungsfragen. Wofür das LRC nötig ist und welche Funkdienste und Anlagen sein Inhaber bedienen darf. Unter jeder Frage steht die richtige Antwort und darunter unsere eigene Erklärung: warum sie richtig ist, ein Merksatz zum Behalten und der Fehler, in den die meisten laufen.
Fragen und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärungen sind eigener Text. Quellen und Rechte
Worum es hier geht
Direkt zu den Fragen ↓Das Long Range Certificate ist das Funkzeugnis für alles, was über die Reichweite von UKW hinausgeht. Sein deutscher Name lautet Allgemeines Funkbetriebszeugnis, und es ist die Voraussetzung, um mit einer Seefunkstelle auf einem Sportfahrzeug am GMDSS im Seegebiet A3 teilnehmen zu können — also dort, wo Grenz-, Kurzwelle und Satellit die Verbindung tragen.
Der Inhaber eines LRC darf zwei Funkdienste ausüben: den mobilen Seefunkdienst und den mobilen Seefunkdienst über Satelliten. Praktisch heißt das: Er darf Seefunkanlagen im UKW-, Grenz- und Kurzwellenbereich und über Satellit bedienen, und zwar auf Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen. Der UKW-Bereich ist darin eingeschlossen.
Umgekehrt gilt: Ist ein Sportfahrzeug oder Traditionsschiff mit einer Kurzwellen/Grenzwellen-DSC-Funkanlage ausgerüstet, muss der Führer mindestens das LRC besitzen. Maßgeblich ist also die Anlage an Bord, nicht die Frage, wie weit man im Einzelfall tatsächlich funken will. Das Short Range Certificate reicht dafür nicht, denn es ist auf den UKW-Bereich beschränkt.
Die übrigen Zeugnisse in den Prüfungsfragen gehören in andere Welten. Das Restricted Operator's Certificate ist ein beschränkt gültiges Zeugnis der Berufsschifffahrt. Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk betrifft das Binnenrevier. Ein Amateurfunkzeugnis berechtigt zum Amateurfunkdienst, nicht zum Seefunk — und der Flugfunk oder der Navigationsfunkdienst gehören ebenfalls nicht zu den Diensten des LRC.
- LRC
- Allgemeines Funkbetriebszeugnis — Mindestzeugnis für die GMDSS-Teilnahme eines Sportfahrzeugs im Seegebiet A3.
- Dienste
- Mobiler Seefunkdienst und mobiler Seefunkdienst über Satelliten.
- Anlagen
- UKW, Grenzwelle, Kurzwelle und Satellit auf Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen.
- GW/KW-DSC an Bord
- Der Führer braucht mindestens das LRC.
- SRC
- Reicht nur für UKW, nicht für Grenz- oder Kurzwelle.
Die typische Falle: Ausschlaggebend ist die eingebaute Anlage: Wer eine Kurzwellen/Grenzwellen-DSC-Funkanlage an Bord hat, braucht das LRC, auch wenn er meist nur UKW nutzt. Das LRC gilt für Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe, nicht für Binnenfunk oder Amateurfunk.
Eigener Text dieser Seite — keine amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Katalog; die Fragen darunter stehen wörtlich so darin.
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Welches Funkzeugnis ist mindestens erforderlich, um mit einer Seefunkstelle auf einem Sportfahrzeug am Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) im Seegebiet A3 teilnehmen zu können?
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate [LRC])
Das SRC berechtigt nur zum UKW-Seefunk und reicht damit für das Seegebiet A1. Im Seegebiet A3 gehören Grenzwelle, Kurzwelle oder Inmarsat zur Ausrüstung, und wer diese Anlagen bedienen will, braucht das Allgemeine Funkbetriebszeugnis. Es schließt den UKW-Bereich mit ein, sodass ein zweites Zeugnis nicht nötig ist.
Merksatz
Jenseits von UKW braucht es das LRC
Typischer FehlerDas SRC gilt als der Funkschein für Sportboote und wird deshalb gern gewählt — es berechtigt aber nur zu UKW. Das ROC ist ebenfalls auf UKW beschränkt, und ein Amateurfunkzeugnis gilt für einen ganz anderen Funkdienst.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate [SRC])
- Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker (Restricted Operator's Certificate [ROC])
- Amateurfunkzeugnis (Klasse A)
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Welche Funkdienste dürfen von dem Inhaber eines Allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) ausgeübt werden?
Mobiler Seefunkdienst und mobiler Seefunkdienst über Satelliten
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis ist ein Zeugnis für den Seefunk: Es berechtigt zur Teilnahme am terrestrischen Seefunk auf UKW, Grenz- und Kurzwelle und am Seefunk über Satelliten, etwa über Inmarsat. Andere Funkdienste haben eigene Zeugnisse mit eigenen Prüfungen.
Merksatz
LRC: See und Satellit — nicht Luft, nicht Amateur
Typischer FehlerDen Navigationsfunkdienst wählt man leicht, weil an Bord Ortungsanlagen wie GPS selbstverständlich sind. Er ist aber ein eigener Funkdienst und nicht Gegenstand des Zeugnisses. Flugfunk und Amateurfunk verlangen ihre eigenen Zeugnisse.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Mobiler Seefunkdienst und mobiler Flugfunkdienst
- Mobiler Seefunkdienst und Amateurfunkdienst
- Mobiler Seefunkdienst und Navigationsfunkdienst
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Welche Funkanlagen dürfen von dem Inhaber eines LRC bedient werden?
Seefunkanlagen im UKW-, Grenz- und Kurzwellenbereich und über Satellit auf Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen
Das LRC ist das umfassende Funkzeugnis für die Sportschifffahrt: Es deckt den UKW-Seefunk ebenso ab wie Grenz- und Kurzwelle und den Satellitenfunk. Der Geltungsbereich ist an die Fahrzeugart gebunden — Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe. Den Binnenschifffahrtsfunk regelt dagegen ein eigenes Zeugnis.
Merksatz
LRC heißt UKW plus Grenzwelle, Kurzwelle und Satellit
Typischer FehlerWer den Binnenfunk einschließt, verwechselt die Zeugnisse — dafür gibt es das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk. Nur UKW und Satellit ließe Grenz- und Kurzwelle weg, und eine Ausnahme für UKW gibt es nicht: Das LRC umfasst den UKW-Bereich mit.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Funkanlagen im See- und Binnenfunk auf Sportfahrzeugen
- Funkanlagen im UKW-Bereich und über Satellit (z. B. Inmarsat oder COSPAS-SARSAT) auf Sportfahrzeugen
- Funkanlagen auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen mit Ausnahme von UKW
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Welches Funkzeugnis muss der Führer eines Sportfahrzeugs oder Traditionsschiffes, das mit einer Kurzwellen/Grenzwellen–DSC–Funkanlage ausgerüstet ist, mindestens besitzen?
Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate [LRC])
Eine Kurzwellen- oder Grenzwellen-DSC-Anlage reicht weit über den UKW-Nahbereich hinaus, und genau dafür ist das Allgemeine Funkbetriebszeugnis gedacht. Das SRC berechtigt nur zum UKW-Seefunk; wer Grenz- und Kurzwelle bedienen will, braucht das Zeugnis für große Reichweiten. Ist eine solche Anlage an Bord, muss mindestens das LRC vorhanden sein.
Merksatz
Grenz- und Kurzwelle an Bord heißt LRC in der Tasche
Typischer FehlerDas SRC liegt nahe, weil es der verbreitete Funkschein für Sportboote ist — es gilt aber nur für UKW. Das ROC ist ebenfalls auf UKW beschränkt, und das UBI gilt nur für den Binnenschifffahrtsfunk.
Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.
Die anderen Antwortmöglichkeiten
- Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate [SRC])
- UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
- Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker (Restricted Operator´s Certificate [ROC])