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LRC · Funkeinrichtungen und Seefunkstellen · Frage 17

Welche Funkanlagen dürfen von dem Inhaber eines LRC bedient werden?

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    Welche Funkanlagen dürfen von dem Inhaber eines LRC bedient werden?

    Seefunkanlagen im UKW-, Grenz- und Kurzwellenbereich und über Satellit auf Sportfahrzeugen und Traditionsschiffen

    Das LRC ist das umfassende Funkzeugnis für die Sportschifffahrt: Es deckt den UKW-Seefunk ebenso ab wie Grenz- und Kurzwelle und den Satellitenfunk. Der Geltungsbereich ist an die Fahrzeugart gebunden — Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe. Den Binnenschifffahrtsfunk regelt dagegen ein eigenes Zeugnis.

    MerksatzLRC heißt UKW plus Grenzwelle, Kurzwelle und Satellit

    Typischer FehlerWer den Binnenfunk einschließt, verwechselt die Zeugnisse — dafür gibt es das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk. Nur UKW und Satellit ließe Grenz- und Kurzwelle weg, und eine Ausnahme für UKW gibt es nicht: Das LRC umfasst den UKW-Bereich mit.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • Funkanlagen im See- und Binnenfunk auf Sportfahrzeugen
    • Funkanlagen im UKW-Bereich und über Satellit (z. B. Inmarsat oder COSPAS-SARSAT) auf Sportfahrzeugen
    • Funkanlagen auf nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeugen mit Ausnahme von UKW

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Long Range Certificate, Teil „Funkeinrichtungen und Seefunkstellen“. Sie steht im Abschnitt Das Long Range Certificate — Wofür das LRC nötig ist und welche Funkdienste und Anlagen sein Inhaber bedienen darf.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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