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SBF See · Spezifische Fragen · Frage 183

Woran ist ein militärisches Warngebiet zu erkennen, das wegen Schießübungen für die Schifffahrt gesperrt ist?

  1. 183

    Woran ist ein militärisches Warngebiet zu erkennen, das wegen Schießübungen für die Schifffahrt gesperrt ist?

    An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Sperr- und Warngebietsverordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.

    Militärische Sperr- und Warngebiete werden nicht durch gewöhnliche Schifffahrtszeichen kenntlich gemacht, sondern durch eigene Tag- und Nachtsignale. Gezeigt werden sie an besonderen Signalstellen und von den Sicherungsfahrzeugen, die das Gebiet abriegeln. Welche Signale das sind, legt die Sperr- und Warngebietsverordnung fest, herausgegeben von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

    MerksatzEigene Gebiete, eigene Signale, eigene Verordnung

    Typischer FehlerNach der falschen Rechtsgrundlage zu greifen. Die Rheinpolizeiverordnung gilt auf dem Rhein, ein Wasserwirtschaftsamt ist hier nicht zuständig, und eine allgemeine Schifffahrtsordnung regelt den Verkehr, nicht die militärischen Gebiete.

    Erklärung des Bootsschein-Trainers — nicht Teil des amtlichen Katalogs.

    Die anderen Antwortmöglichkeiten
    • An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Rheinpolizeiverordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen am Ufer und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.
    • An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der zuständigen Polizeiverordnung des Wasserwirtschaftsamtes für Übungs-, Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen am Ufer und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.
    • An bestimmten Tag- und Nachtsignalen, die nach der Schifffahrtsordnung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) für militärische Sperr- und Warngebiete an entsprechenden Signalstellen am Ufer und auf Sicherungsfahrzeugen gezeigt werden.

Diese Frage gehört zum spezifischen Teil SBF See. Sie steht im Abschnitt Sichtzeichen und Tonnen — Einundzwanzig Bildfragen: Tafelzeichen, Flaggen, Kardinal- und Lateralzeichen.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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