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SKS · Schifffahrtsrecht · Frage 3

Wer darf laut Verordnung zu den KVR ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Crew eine andere Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes nicht ausüben (allgemein ohne Zahlen zu beantworten)?

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    Wer darf laut Verordnung zu den KVR ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Crew eine andere Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes nicht ausüben (allgemein ohne Zahlen zu beantworten)?

    Musterantwort

    Wer infolge körperlicher oder geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in der sicheren Führung eines Fahrzeugs oder in der sicheren Ausübung einer anderen Tätigkeit des Brücken- oder Decksdienstes behindert ist.

Diese Frage steht im amtlichen Katalog Sportküstenschifferschein, Teil „Schifffahrtsrecht“. Sie steht im Abschnitt KVR: Grundlagen und Begriffe — Sicherheitszonen, Alkoholgrenzen, Verantwortlichkeit, Verkehrstrennungsgebiete, manövrierunfähig und -behindert, sichere Geschwindigkeit.

Frage und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärung ist eigener Text. Quellen und Rechte

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