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SKS · SchifffahrtsrechtSchiffspapiere, SUG, Flaggenrecht
16 amtliche Prüfungsfragen. Einreise im Ausland, Flaggen- und Schiffszertifikat, Küstenmeer und Basislinie, Seeunfall nach SUG melden, Seeämter und Flaggenführung. Unter jeder Frage steht die richtige Antwort und darunter unsere eigene Erklärung: warum sie richtig ist, ein Merksatz zum Behalten und der Fehler, in den die meisten laufen.
Fragen und Antworten unverändert aus dem amtlichen Katalog der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de), Stand der Übernahme: 9. August 2026. Die Erklärungen sind eigener Text. Quellen und Rechte
Worum es hier geht
Direkt zu den Fragen ↓Hinter diesem Abschnitt stehen drei Fragen, die mit dem Steuern nichts zu tun haben: Unter welcher Flagge fährt die Yacht und wie wird das nachgewiesen, in welchen Gewässern befindet sie sich, und was ist zu tun, wenn etwas passiert ist?
Das Recht und die Pflicht, die Bundesflagge zu führen, kann eine nicht registerpflichtige Yacht unter 15 m Lüa mit dem Flaggenzertifikat nachweisen, das das BSH ausstellt. Ab 15 m Rumpflänge ist die Eintragung im Seeschiffsregister vorgeschrieben; den Nachweis liefert das Schiffszertifikat des Registergerichts. Die Bundesflagge weht auf Yachten in Betrieb während der Flaggzeit am Flaggenstock am Heck, auf segelnden mehrmastigen Yachten auch im Topp des hintersten Mastes, nicht am Achterstag. Die Flagge des Gastlandes kommt beim Einlaufen in dessen Küstengewässer unter die Steuerbordsaling, und beim ersten Anlaufen eines ausländischen Hafens sind Einreise-, Gesundheits- und Zollformalitäten zu erledigen.
Die Gewässerbegriffe trennt die Basislinie, die in den Seekarten eingezeichnet ist. Landwärts von ihr liegen die inneren Gewässer, seewärts der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der Basislinie das Küstenmeer bis zu einer Breite von 12 sm.
Nach einem Seeunfall greift das Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz. Seeunfall ist unter anderem ein Schiffsverlust, ein Aufgrundlaufen oder eine Kollision, Tod, Verschollenheit oder schwere Verletzung einer Person, ein Umwelt- oder Sachschaden und schon die Gefahr für einen Menschen oder ein Schiff. Er ist unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung zu melden, im deutschen Einlaufhafen auch über die Wasserschutzpolizei, im Ausland über die zuständigen Hafenbehörden. Verantwortlich ist der Schiffsführer, bei dessen Verhinderung ein anderes Besatzungsmitglied oder notfalls der Betreiber. Den Inhalt regelt die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt: unter anderem Meldender, Ort und Zeit, Name, Rufzeichen, Flagge und MMSI des Schiffes, Personen an Bord, Schaden, Hergang, beteiligte Schiffe, Wetter und die Gefahr einer Meeresverschmutzung.
Die Bundesstelle ermittelt die Umstände, gibt Untersuchungsberichte heraus und vor allem Sicherheitsempfehlungen, um künftige Unfälle zu verhüten. Ob gegen einen Beteiligten ein Fahrverbot ausgesprochen oder ein Befähigungszeugnis oder Sportbootführerschein entzogen wird, prüfen die Seeämter. Eine noch unbekannte Gefahr wie einen treibenden Container meldet man auf schnellstem Weg dem Maritimen Lagezentrum in Cuxhaven, direkt oder über eine Verkehrszentrale oder Küstenfunkstelle. Rechtliche Hinweise fassen die Broschüren „Sicherheit auf dem Wasser“ und „Sicherheit im See- und Küstenbereich“ zusammen.
- Flaggenzertifikat
- Vom BSH, für nicht registerpflichtige Fahrzeuge unter 15 m Lüa.
- Schiffszertifikat
- Vom Registergericht, vorgeschrieben ab 15 m Rumpflänge.
- Küstenmeer
- Bis zu einer Breite von 12 sm seewärts der Basislinie.
- Seeunfall
- Unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden.
- Seeämter
- Prüfen Fahrverbot und Entzug von Befähigungszeugnis oder Führerschein.
- Gastlandflagge
- Beim Einlaufen in dessen Küstengewässer unter der Steuerbordsaling.
Die typische Falle: Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung und Seeämter sind verschiedene Stellen: Die eine klärt Ursachen und spricht Sicherheitsempfehlungen aus, die anderen prüfen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis.
Eigener Text dieser Seite — keine amtliche Quelle. Verbindlich ist der amtliche Katalog; die Fragen darunter stehen wörtlich so darin.
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Was müssen Sie beim ersten Anlaufen eines ausländischen Hafens beachten?
Musterantwort
Die Einreise-, Gesundheits- und Zollformalitäten sind zu erledigen.
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Was ist ein Flaggenzertifikat?
Für welche Fahrzeuge kann es ausgestellt werden?Musterantwort
Vom BSH ausgestellter Ausweis, mit dem das Recht und die Pflicht zum Führen der Bundesflagge nachgewiesen wird. Für Fahrzeuge unter 15 m Lüa = "nicht registerpflichtige Fahrzeuge".
BSH = Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie
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Was ist das Schiffszertifikat, wer stellt es aus, ab welcher Schiffslänge ist es vorgeschrieben?
Musterantwort
Das Schiffszertifikat ist der Nachweis, dass ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen ist. Ausgestellt wird es vom Registergericht, Vorgeschrieben ist es ab 15 m Rumpflänge.
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Was versteht man unter dem Begriff "Küstenmeer"?
Musterantwort
Die seewärts der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der Basislinie gelegenen Meeresgewässer bis zu einer Breite von 12 sm.
sm = Seemeile
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Was versteht man unter dem Begriff "innere Gewässer"?
Musterantwort
Als "innere Gewässer" bezeichnet man die Gewässer landwärts der Basislinien.
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Was versteht man unter dem Begriff "Basislinie" und wo finden Sie diese?
Musterantwort
Als Basislinie bezeichnet man die Grenze zwischen den inneren Gewässern (eines Staates) und dem Küstenmeer. Basislinien sind in Seekarten eingezeichnet.
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Welche Aufgaben hat die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung?
Musterantwort
- Amtliche Untersuchung eines schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnisses (Seeunfall) im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schiffes (z. B. Kollision zwischen zwei Fahrzeugen) und Ermittlung der Umstände, durch die es zu dem Seeunfall gekommen ist.
- Herausgabe von Untersuchungsberichten und insbesondere Sicherheitsempfehlungen zur Verhütung von Seeunfällen.
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Wann liegt ein schaden- oder gefahrverursachendes Vorkommnis (Seeunfall) im Sinne des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes (SUG) vor?
Nennen Sie mindestens 3 Merkmale.Musterantwort
- Schiffsverlust, Aufgrundlaufen, Kollision eines Schiffes,
- Tod oder Verschollenheit oder schwere Verletzung einer Person,
- maritimer Umweltschaden oder sonstiger Sachschaden,
- Gefahr für einen Menschen oder ein Schiff,
- Gefahr eines schweren Schadens an einem Schiff, einem meerestechnischen Bauwerk oder an der Meeresumwelt.
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Was müssen Sie nach einem Seeunfall veranlassen?
Wie kann es umgesetzt werden?Musterantwort
Den Seeunfall unverzüglich der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung melden. Das kann in einem deutschen Einlaufhafen auch über die Wasserschutzpolizei bzw. im Ausland über die zuständigen Hafenbehörden veranlasst werden.
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Welche Angaben müssen der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung gemeldet werden?
Nennen Sie mindestens 5 dieser Angaben.Musterantwort
Es sind folgende Angaben zu melden:
- Name und derzeitiger Aufenthalt des Meldenden,
- Ort (geographische Position) und Zeit des Unfalles,
- Name, Rufzeichen und Flagge des Schiffes sowie Rufnummer des zu diesem Schiff gehörenden mobilen Seefunkdienstes (MMSI),
- Typ, Verwendungszweck,
- Name des Betreibers des Schiffes,
- Name des verantwortlichen Schiffsführers,
- Herkunfts- und Zielhafen des Schiffes,
- Anzahl der Besatzungsmitglieder und weiterer Personen an Bord,
- Umfang des Personen- und Sachschadens,
- Darstellung des Verlaufs des Vorkommnisses,
- Angaben über andere Schiffe, die am Unfall beteiligt sind,
- Wetterbedingungen,
- Darstellung der Gefahr einer Meeresverschmutzung.
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In welcher Vorschrift ist geregelt, welche Angaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung bei einem schaden- oder gefahrverursachenden Vorkommnis (Seeunfall) gemeldet werden müssen?
Wer ist verantwortlich für die Meldung?Musterantwort
Geregelt in der "Verordnung über die Sicherung der Seefahrt".
Verantwortlich für die Meldung sind der Schiffsführer oder bei dessen Verhinderung ein anderes Besatzungsmitglied bzw. ggf. auch der Betreiber des Schiffes, falls keine der vorgenannten Personen dazu in der Lage ist.
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Was sind Seeämter und was sind ihre Aufgaben?
Musterantwort
Seeämter sind bei den Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest gebildete Untersuchungsausschüsse zur Untersuchung der Frage, ob gegenüber einem Verfahrensbeteiligten ein Fahrverbot ausgesprochen oder ein Befähigungszeugnis bzw. ein amtlicher Führerschein der Sportschifffahrt entzogen werden muss.
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Welche behördlichen Veröffentlichungen für Wassersportler geben Ihnen rechtliche Informationen und Hinweise über das Verhalten auf Seeschifffahrtsstraßen?
Musterantwort
"Sicherheit auf dem Wasser, Leitfaden für Wassersportler".
"Sicherheit im See- und Küstenbereich, Sorgfaltsregeln für Wassersportler". - 98
Sie sehen von Ihrem Sportfahrzeug aus in der Nordsee nördlich von Helgoland eine noch unbekannte Gefahr, z. B. einen teibenden Container.
Was haben Sie zu unternehmen?Musterantwort
Man muss dies auf dem schnellsten Weg direkt oder über eine Verkehrszentrale bzw. Küstenfunkstelle dem Maritimen Lagezentrum (MLZ) in Cuxhaven als Meldestelle für Unfälle auf See mitteilen.
MLZ = Maritimes Lagezentrum
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Wann und wo wird eine Flagge des Gastlandes gehisst?
Musterantwort
Beim Einlaufen in die Küstengewässer des Gastlandes unter der Steuerbordsaling.
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Wann und wo wird die Bundesflagge geführt?
Musterantwort
Auf in Betrieb befindlichen Yachten während der Flaggzeit in den Küstengewässern, auf See und im Hafen am Flaggenstock am Heck, auf segelnden mehrmastigen Yachten auch im Topp des hintersten Mastes (nicht am Achterstag).